Gehören Äcker und Weiden zur Ortschaft?

Hallo!

Es kam eines Tages die Frage auf, ob Äcker und Weiden zur geschlossenen Ortschaft gehören, wenn sie sich in einer geschlossenen Ortschaft befinden.
Außerdem wäre es gut zu wissen, ob dort dann auch gejagdt werden darf.
Ich hoffe jemand kann diesen Streit beenden…

Gruß Strohbully

Hallo Strohbully,

Außerdem wäre es gut zu wissen, ob dort dann auch gejagdt
werden darf.
Ich hoffe jemand kann diesen Streit beenden…

vielleicht hilft dir das Bundesjagdgesetz - u. a. §§ 8,9,10.

http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/index.html

Gruß

Johnny

Außerdem wäre es gut zu wissen, ob dort dann auch gejagdt
werden darf.

vielleicht hilft dir das Bundesjagdgesetz - u. a. §§ 8,9,10.
http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/index.html

Hallo Johnny,
ich finde bei den benannten §§ keinen Zusammenhang zur Fragestellung. § 20 wäre relevant.
Grüße
Ulf

Hall Ulf,

ich finde bei den benannten §§ keinen Zusammenhang zur
Fragestellung. § 20 wäre relevant.

vielleicht in Zusammenhang mit dem ursprünglichen Posting in „Haustiere & Nutztiere“.

Gruß

Johnny

ich finde bei den benannten §§ keinen Zusammenhang zur
Fragestellung. § 20 wäre relevant.

vielleicht in Zusammenhang mit dem ursprünglichen Posting in
„Haustiere & Nutztiere“.

Hallo Johnny,
da wird auch nicht nach Jagdbezirken gefragt.
Grüße
Ulf

Hallo Strohbully,
die Landesjagdgesetze (welches?) haben Reglungen über befriedete Bezirke. Dort gibt es z.B. in Sachsen die Formulierung „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. Ein 13 ha-Hof wird kaum im Zusammenhang bebaut sein.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

da wird auch nicht nach Jagdbezirken gefragt.

aber ob auf Weiden und Äckern die Jagd ausgeübt werden darf. Nachdem die Grundstücksfläche der Posterin für ein Eigenjagdrevier bei weitem nicht ausreicht, dürfte ihr Grund Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks sein.

Gruß

Johnny

da wird auch nicht nach Jagdbezirken gefragt.

aber ob auf Weiden und Äckern die Jagd ausgeübt werden darf.
Nachdem die Grundstücksfläche der Posterin für ein
Eigenjagdrevier bei weitem nicht ausreicht, dürfte ihr Grund
Teil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks sein.

Hallo Johnny,
die Zugehörigkeit zu einem Jagdbezirk (egal ob Eigenjagd oder zwangsverpachtet) sagt nichts darüber aus, ob der Jäger an jeder Stelle ballern darf. In die Richtung habe ich die Frage verstanden.
Grüße
Ulf

Hallo Steffen!

Ich hoffe du findest meine Antwort hier. Ich frage mich warum du so pampig wirst? Ich verstehe einfach nicht, warum Jäger mehr Rechte haben als die Polizei. Wenn Polizisten mein Land betreten wollen und ich das nicht zulasse, brauchen sie einen Durchsuchungsbefehl. Ihr dürft einfach rüberrennen und gleich mal ein paar Tiere abschießen. Ich betone nochmal: Das Land ist mein Eigentum, ich habe dafür bezahlt!!
Ob das nun im Gesetz so verankert ist oder nicht - es ist trotzdem FALSCH! Ich bin für Hege und Pflege, aber warum werden dann nicht verstärkt im Winter schwache und kranke Tiere geschossen? Warum wird dann extrem gefüttert? Jetzt ist es warm und schon sind die Hochsitze hier besetzt. So wie du dich hier aufführst, bestätigst du nur meine Vorurteile den meisten Jägern gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen
Strohbully

Hi,

Hallo Steffen!

Ich hoffe du findest meine Antwort hier. Ich frage mich warum
du so pampig wirst?

Du solltest Dir angewöhnen genauer zu lesen. Du antwortest hier auf Ulf und nicht auf Steffen. Aber ich habe auch im anderen Brett nachgelesen und empfand Steffens Antworten durchaus sachgerecht (eben aus Sicht eines Jägers). Daß er nach Deinen Erwiderungen auch eine Spur unsachlicher, oder meinetwegen auch „pampiger“, wurde, kann ich gut nachvollziehen.

Ich verstehe einfach nicht, warum Jäger
mehr Rechte haben als die Polizei. Wenn Polizisten mein Land
betreten wollen und ich das nicht zulasse, brauchen sie einen
Durchsuchungsbefehl. Ihr dürft einfach rüberrennen und gleich
mal ein paar Tiere abschießen. Ich betone nochmal: Das Land
ist mein Eigentum, ich habe dafür bezahlt!!

Und es will Dir auch keiner Dein Land streitig machen. Es ist aber einfach falsch, was Du hier über die Rechte von Polizisten und Jägern sagst.
Es gibt nun mal verschiedene Personen / Organisationen, die in Ausübung ihrer Tätigkeit fremdes Land auch gegen den Willen des Eigentümers betreten dürfen, dafür bedarf es häufig keines Durchsuchungsbefehls. Felder u.ä. sind im Gegensatz zur Wohnung nicht besonders geschützt und die Hürden für eine „öffentliche Besitzstörung“ (diesen Begriff gibt es so nicht, trifft m.E. aber den Sachverhalt) sind wesentlich niedriger.
Nur ein Beispiel aus meinem Arbeitsbereich: Wenn in der Nähe Deines Grundstücks ein Feuer gelöscht werden muß, darf ich als Einsatzleiter auch ohne Deine Zustimmung das Wasser aus Deiner Pferdetränke einsetzen. Dafür brauche ich keinen richterlichen Beschluß und ich muß Dir meine Gründe auch nicht erläutern (im Zweifel muß ich sie hinterher einem Richter darlegen können).

Ob das nun im Gesetz so verankert ist oder nicht - es ist
trotzdem FALSCH!

Nun, Gesetze werden von den Vertretern des Volkes beschlossen. Das Jagdrecht könnte evtl. wirklich eine Überprüfung vertragen (da ich hiervon nicht betroffen bin - weder als Jäger noch als Landeigentümer - habe ich mich damit nie beschäftigt und kann dazu nichts sagen), aber wenn Du dieser Meinung bist, solltest Du entsprechend aktiv werden. Bis dahin tust Du aber gut daran, die geltenden Gesetze zu respektieren.