Gehören Fachbücher zum Betriebsvermögen

Hallo an Alle!
Ich habe mir als Freiberuflerin über die Jahre einige Fachbücher gekauft und auch steuerlich geltend gemacht, die ich nun nicht mehr benötige und wieder verkaufen möchte. Gilt der Erlös dann als Betriebseinnahme (aus Anlgevermögen?) Ich bin mit meiner Tätigkeit Umsatzsteuer-befreit, wenn ich die Bücher verkaufe muss ich dann trotzdem Umsatzsteuer erheben und abführen? Oder brauch ich den Erlös eventuell auch gar nicht angeben??
Herzlichen Dank für eure Hilfe und Antworten!

Hallo,
meiner Ansicht nach können Sie die Bücher verkaufen und müssen diese Erlöse nicht angeben. Da die Bücher schon älter sind werden die sowieso abgeschrieben sein. Da Sie nicht Vorsteuerpflichtig sind handelt es sich sicherlich um ein Kleinunternehmen mit einer Person. Sie haben dann die Steuer ja auch nicht gelten gemacht gegenüber das Finanzamt.

Mit freundlichen Gruß

Dieter

Hallo Mariama,
Fachbücher gehören nicht zum Anlagevermögen, höchstens sie wären so dermaßen wertvoll oder teuer, dass man sie entweder als geringwertiges Wirtschaftsgut oder dann wirklich auf einige Jahre abschreiben würde. Ansonsten sind sie Betriebsausgaben, die Du ja auch -so denke ich- als solche behandelt hast. D.h., die Kosten dafür sind im Jahr der Entstehung Betriebsausgaben. Werden alle oder auch nur eins verkauft, sind das sonstige Erlöse, Mehrwertsteuer darfst Du keine ausweisen, auch nicht auf eine offizielle Rechnung „incl. Mehrwertsteuer“ schreiben. Wie Du den Verkauf handhabst, musst Du selbst wissen!
Hoffe, ich konnte Dir helfen.
Grüße Cordy

Also erstmal grundsätzlich: wenn ein Kauf steuerlich, d.h. als Betriebsausgabe, berücksichtigt wurde, ist auch der Verkauf dieser Sache steuerlich, d.h. als Betriebseinnahme zu berücksichtigen! Bei den Büchern handelt es sich sicherlich nicht um Anlagevermögen. Wie wurde denn der Kauf genau gebucht? Ich nehme an, als sofort abzugsfähige Ausgabe (Literatur, sonstige Betriebsausgaben). Eher unwahrscheinlich ist die Verbuchung als Geringwertiges Wirtschaftsgut (=Anlagevermögen). Es handelt sich jedenfalls um sonstige Erlöse.
Zur Umsatzsteuer: umsatzsteuerbefreit und keine Vorsteuerabzugsberechtigung (Kleinunternehmer?), damit ist auch keine Umsatzsteuer auf den Verkauf zu entrichten.

Dies ist ein Ansatz, wie ich es verbuchen würde. Keine Gewähr auf Richtigkeit. Ggf. bitte einen Steuerberater fragen! Oder das Finanzamt :wink:

Also Betriebsvermögen ist das nicht, diese Bücher müssen dann auf sonstige Erlöse gebucht werden. An einen anderen Selbstständigen mit Rechnung ohne UST und auch an einen privaten denke ich, kann man das ohne UST buchen, da es sich hier ja nur um einen geringen Betrag handelt.

Verkauf = sonstige Erlöse
Einkauf der Fachbücher bestimmt nicht als Anlagevermögen gebucht.

Verkauf ohne Umsatzsteuer, da beim Einkauf auch keine Vorsteuer geltend gemacht wurde.

Erlös muß verbucht werden, da beim
Einkauf auch als Kosten verbucht.

Hinweis auf Rechnung/Quittung, daß keine Umsatzsteuer enthalten ist.
(Netto = Brutto).