Durch ihre sachliche und kommunikative Art versteht Sie es die Interessen der Kunden wie auch der Firma gleichermassen geschickt zu vertreten.
Aufgrund dieser Voraussetzungen haben wir Frau XY im Juli 2004 zur Assistant Teamleaderin und ab 1. September 2010 zur Teamleaderin befördert.
Ich würde da noch Kommas setzen:
Durch ihre sachliche und kommunikative Art versteht Sie es, die Interessen der Kunden, wie auch der Firma, gleichermassen geschickt zu vertreten.
Durch ihre sachliche und kommunikative Art versteht Sie es die
Interessen der Kunden wie auch der Firma gleichermassen
geschickt zu vertreten.
Aufgrund dieser Voraussetzungen haben wir Frau XY im Juli 2004
zur Assistant Teamleaderin und ab 1. September 2010 zur
Teamleaderin befördert.
Ich würde da noch Kommas setzen:
Durch ihre sachliche und kommunikative Art versteht Sie es,
die Interessen der Kunden, wie auch der Firma, gleichermassen
geschickt zu vertreten.
kein komma nötig. uneingeleitete nennformgruppen muss man nicht mehr abtrennen. (aber man kann.)
wie auch der firma ist ein einfacher zusatz; man kann statt wie auch und setzen. das ist als eigenständige prädikation überkandidelt. kein komma.
das Sie ist kein anredepronomen und gehört klein.
gleichermaßen hat einen langvokal-a, also kein doppel-s danach.
kein komma nötig. uneingeleitete nennformgruppen muss man
nicht mehr abtrennen. (aber man kann.)
das ist meines Erachtens falsch. Es handelt sich hier nicht um eine »uneingeleitete Nennformgruppe« (auch wenn das liebenswert österreichisch klingt). Für den vorliegenden Fall dekretiert das ›Amtliche Regelwerk‹ zur Rechtschreibung vielmehr:
»Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: […] (3) die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem Verweiswort ab: Anita liebt es, lange auszuschlafen. Werner hat es nie bereut, diese Ausbildung gemacht zu haben. Es missfällt mir, diesen Vertrag zu unterzeichnen. René hat nicht damit gerechnet, doch noch zu gewinnen, und strahlte über das ganze Gesicht.«
Die Sonderregel E1 (»Wenn ein bloßer Infinitiv vorliegt, können in den Fallgruppen (2) und (3) die Kommas weggelassen werden, sofern keine Missverständnisse entstehen«) ist hier offensichtlich nicht anwendbar. Vielleicht kann Leroux den Text noch korrigieren.