Gehören Immobilien zum Aufgabegewinn ?

Hallo.

Falls jemand einen Betrieb z.B. Landwirtschaft aufgibt. Dann wechseln die Immobilien vom betrieblichen in den privaten Besitz.

Gibt es Fälle, bei welchen das Finanzamt eine kräftige Steuer auf
den Aufgabegewinn fordert ?

Danke für jede Hilfe

Servus,

Gibt es Fälle, bei welchen das Finanzamt eine kräftige Steuer
auf den Aufgabegewinn fordert ?

Ja. Wegen der sehr niedrigen Wertansätze sowohl für Grund und Boden als auch für die Wohn- und Wirtschaftsgebäude fallen bei der Aufgabe von luf Betrieben regelmäßig mehr oder weniger satte Gewinne aus der Aufdeckung stiller Reserven an.

Man kann hier durch überlegte Gestaltungen (z.B. schrittweise Entnahme mit Übertragung stiller Reserven) einiges vermindern. Das Thema ist aber so komplex und von so vielen Einzelheiten abhängig (angefangen mit Größe und Einheitswert des aufgegebenen Betriebes, Details zu den Gebäuden, den örtlichen Verkehrswerten für LF etc. etc.), dass man es unmöglich auf Distanz hier im Forum behandeln kann. Vorabschätzung des Aufgabegewinnes und davon abhängig Entscheidung, welcher Aufwand für seine Verringerung lohnt, ist eine Sache für eine örtliche landwirtschaftliche Buchstelle.

Schöne Grüße

MM

vielen Dank für die Antwort hat mir sehr geholfen
nochmals besten Dank

dann besser erst erkundigen, bevor wir schlafende Hunde wecken und eine
Riesenforderung vom Finanzamt kommt.