Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
Darf laut gesagt werden, dass Herr … eine Rechnung nicht bezahlt? Oder unterliegt so eine Aussage dem Datenschutz?
Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
Darf laut gesagt werden, dass Herr … eine Rechnung nicht
bezahlt? Oder unterliegt so eine Aussage dem Datenschutz?
Datenschutz nein, aber evtl. Verleumdung, falls es nicht stimmt,…
mfg
Hallo,
wenn man Schulden bei einer Behörde hat, unterliegt das der Amtsverschwiegenheit, d.h. die Weitergabe kann disziplinar geahndet werden bzw. ist mit Strafe bedroht (§ 353 StGB).
Wenn es allerdings soweit geht, dass jemand eine EV abgegeben hat, kann jedermann, der ein berechtigtes Interesse bekundet, bei zuständigen AG eine Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 Abs. 3 ZPO) fordern.
Gruss
Iru