nach langer verhandlungsdauer in einer zivilsache wurde ein urteil vorab mündlich verkündet mit welchem man nicht einverstanden ist…um daraus resultierend diverse modalitäten zu schützen ist es erforderlich dagegen weiter vorzugehen…wie schreibt man eine anhörungsrüge und darf man in zu erwartender ablehnung der rüge sich prinzipiell auch ans BuVffsG wenden…
nach langer verhandlungsdauer in einer zivilsache wurde ein
urteil vorab mündlich verkündet mit welchem man nicht
einverstanden ist…um daraus resultierend diverse modalitäten
zu schützen ist es erforderlich dagegen weiter
vorzugehen…wie schreibt man eine anhörungsrüge
Man stellt den Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gem. § 321a ZPO. Zur Begründung kann man aber nicht ausführen, dass das Urteil falsch ist, sondern allein, dass das Gericht vor der Entscheidung das rechtliche Gehör der Partei verletzt hat (was nicht gleichbedeutend damit ist, dass das Gericht dem, was die Partei gesagt hat, nicht gefolgt ist, sondern bedeutet, dass zu einem Punkt vor der Entscheidung die Partei überhaupt keine Stellung nehmen konnte).
und darf man
in zu erwartender ablehnung der rüge sich prinzipiell auch ans
BuVffsG wenden…
Wenden kann man sich immer an das BVerfG (wenn das gemeint ist), ob die VB zulässig ist, hängt davon ab, ob man eine Grundrechtsverletzung geltend machen kann (was auch nicht gleichbedeutend ist mit „das Urteil ist falsch“).
Gruß
Dea