wenn jemand im Februar 2007 Insolvenz angemeldet hat und sich seit Februar 2008 in der Wohlverhaltensphase befindet, hat er dann Anspruch auf die Auszahlung der Eigenheimzulage? Wenn die Eigenheimzulage nun auch vom Finanzamt am 20.3.2008 an die Treuhänderin ausgezahlt wäre, stände ihr dieses Geld überhaupt zu. Und wenn ja, stünden ihr dann auch künftige Steuererstattungen bis zum Ende der Wohlverhaltensphase desjenigen zu?
wenn jemand im Februar 2007 Insolvenz angemeldet hat und sich
seit Februar 2008 in der Wohlverhaltensphase befindet, hat er
dann Anspruch auf die Auszahlung der Eigenheimzulage? Wenn die
Eigenheimzulage nun auch vom Finanzamt am 20.3.2008 an die
Treuhänderin ausgezahlt wäre, stände ihr dieses Geld überhaupt
zu. Und wenn ja, stünden ihr dann auch künftige
Steuererstattungen bis zum Ende der Wohlverhaltensphase
desjenigen zu?
Für welches Jahr wurde die Eigenheimzulage denn erstattet? Für alles was in den Zeitraum vor Aufhebung fällt ist leider die Treuhänderin am längeren Hebel. Aber für alles was danach kommt hat sie keinen Anspruch mehr. Also sie wie das im Fall aussieht, ist die Eigenheimzulage für 2007 und damit eindeutig für den Zeitraum vor Aufhebung.
Hoffe es hilft.