Gehört das Balkongeländer zum Sondereigentum

Guten Tag,
in einer Eigentümergemeinschaft stellt sich die Frage, ob das Balkongeländer einer Eigentumswohnung zum Sondereigentum gehört?

Für diesbezügliche Infos besten Dank

Oskar-Fritz

Einen Blick in die Teilungserklärung werfen und dann ins WEG

Balkongeländer als Teil der Fassade sind zwingend Gemeinschaftseigentum.

Gruß n.

wirklich?

Balkongeländer als Teil der Fassade sind zwingend
Gemeinschaftseigentum.

Gruß n.

Hallo,

na ja ganz so zwingend nicht.

Den Anstrich innenseitig kann man als Sondereigentum definieren.

Christian

Ja!
http://www.jurpage.net/wng/wng68.htm

aus http://fibucom.com/index.php?option=com_content&task…
Zwingend zum Gemeinschaftseigentum zählen:

die Bodenplatte (OLG Hamm 16.09.1988, Az.: 26 U57/88, ZMR 1989, 99),
das Balkongitter (OLG Düsseldorf 09.08.1991, Az.: 22 U20/91, ZMR 91, 486),
Balkongeländer (BayObLG 25.09.1996, Az.: 2Z BR79/96, WE 1997, 156),
die Balkonbrüstung einschließlich Deck- und Kronenbleche (BayObLG 30.03.1990, Az.: 2Z BR 31/90, WE 1990, 138),
die Balkontür
die Balkonfenster (ausgenommen die Innenseiten)
die Balkondecken
die Isolierungsschichten auf der Balkonplatte
Balkonstützen
Balkontrennmauer

Gruß n.

Blättern und Lesen
hallo,

http://fibucom.com/index.php?option=com_content&task…

wenn Du den Link weiter gelesen hättest, dann wäre Dir aufgefallen, daß der Innenanstrich von Balkonen Sondereigentumsfähig ist.

Christian

Lesen und Verstehen

hallo,

http://fibucom.com/index.php?option=com_content&task…

wenn Du den Link weiter gelesen hättest, dann wäre Dir
aufgefallen, daß der Innenanstrich von Balkonen
Sondereigentumsfähig ist.

Wenn du die Frage gelesen hättest, dann wäre Dir aufgefallen, dass den TO der Innenanstrich nicht interessiert.

stellt sich die Frage, ob das Balkongeländer einer Eigentumswohnung
zum Sondereigentum gehört?

Gruß n.

Schön Sonntag noch Herr Oberlehrer
owt

owt

Er weiss es einfach, auf die Ausgangsfrage bezogen, besser als Du und das sollte man mannhaft, auch ohne Oberlehrerschelte, hinnehmen können.
MfG ramses90

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Hallo,

Frage war nach dem Balkongeländer als Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum

Innenanstrich war expliziet nicht ausgeschlossen!

Mir ging es um die Passage „Geländer… zwingend …“, denn das ist es nun mal nicht.

Dann soll man auch nicht als weitere Person Ergänzungen Dritter ausschliessen und die Antworten Dritter im Stil eines Oberlehrers korrigieren.

Wir hören aber jetzt auf, denn sonst gleitet es ab und der Mod. hat wieder Arbeit.

Nix für ungut.

Christian