… auch wenn der Erbe schon seit seiner Geburt dort mit wohnt
Der Erbe wohnt seit seiner Geburt zusammen mit seiner eigenen Familie und den Eltern im Haus der Eltern. Im Testament steht, dass das Haus ca. 20000 Euro wert ist. Darf das Finanzamt diesen Wert beim Nachlaß einbeziehen, so das keine außergewöhnlichen Belastungen angerechnet werden können?
Der Erbe wohnt seit seiner Geburt zusammen mit seiner eigenen
Familie und den Eltern im Haus der Eltern. Im Testament steht,
dass das Haus ca. 20.000 Euro wert ist.
Das könnte ein lustiger Versuch sein, Erbschaftsteuer zu umgehen. Wenn jetzt Herr Aldi Nord in sein Testament schreibt, daß sein Unternehmen 75.000 € wert ist: Wäre das FA bei der Bewertung wohl daran gebunden?
Darf das Finanzamt diesen Wert beim Nachlaß einbeziehen, so das keine
außergewöhnlichen Belastungen angerechnet werden können?
Vermutlich ist der Ansatz von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung gemeint: Ja, in diesem Zusammenhang gibt es keine eigene Belastung des Erben als Angehörigen, weil die Beerdigungskosten aus dem Nachlass bestritten werden können.
Darf das Finanzamt
diesen Wert beim Nachlaß einbeziehen, so das keine
außergewöhnlichen Belastungen angerechnet werden können?
ja, die Beerdigungskosten sind Nachlassschulden und der Erbe hat insgesamt nur den Wert des Gebäudes, abzüglich der Beerdigungskosten geerbt. Es liegt keine außergewöhnliche Belastung vor, weil diese Kosten aus dem Nachlass gedeckt sind. Egal ist, dass das Gebäude nicht verkauft werden soll, da der Erbe weiterhin drin wohnen will. Der Gegenwert wird trotzdem angerechnet.