Servus,
entscheidend ist, wem das Haus gehört.
Der Erbe wohnt seit seiner Geburt zusammen mit seiner eigenen
Familie und den Eltern im Haus der Eltern. Im Testament steht,
dass das Haus ca. 20.000 Euro wert ist.
Das könnte ein lustiger Versuch sein, Erbschaftsteuer zu umgehen. Wenn jetzt Herr Aldi Nord in sein Testament schreibt, daß sein Unternehmen 75.000 € wert ist: Wäre das FA bei der Bewertung wohl daran gebunden?
Darf das Finanzamt diesen Wert beim Nachlaß einbeziehen, so das keine
außergewöhnlichen Belastungen angerechnet werden können?
Vermutlich ist der Ansatz von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung gemeint: Ja, in diesem Zusammenhang gibt es keine eigene Belastung des Erben als Angehörigen, weil die Beerdigungskosten aus dem Nachlass bestritten werden können.
Schöne Grüße
MM