Gehört das ISG zur Wirbelsäule oder zum Becken?

Hallo, meine Frau ist am ISG Gelenk mehrfach operiert worden und muss sehr wahrscheinlich Frührente einreichen.
Wir haben vor ein paar Jahren eine BUZ - Versicherung abgeschlossen, wo die Wirbelsäule (aufgrund eines Bandscheibenvorfalles in der Vorgeschichte)ausgeschlossen wurde.
Jetzt stellt sich die Frage, zu welchem Bereich das ISG gehört - Zur Wirbelsäule oder zum Becken?
Die Versicherung hat den Antrag auf Zahlung einer BUZ abgelehnt mit der Begründung, dass der Amtsarzt (von der Versicherung) behauptet das ISG gehöre zur Wirbelsäule.

Für eine Auskunft wäre ich dankbar, bevor wir jetzt den Rechtsanwalt einschalten um gegen diese Ablehnung Einspruch einzulegen.

Hallo St.Winter,

tja, da scheiden sich wohl die Geister…

Das Iliosakralgelenk verbindet das Os sakrum (Teil der Wirbelsäule) mit dem Os ilium (Teil des Beckens). Das da der MDK der Versicherung dies von der Wirbelsäule aus betrachtet und der Versicherungsnehmer von Seiten des Beckens ist irgendwo logisch.

Ich würde daher den Gang zum Anwalt (möglichst Fachanwalt für Medizinrecht) anraten, dann muss eben das Gericht entscheiden, welchem Gutachter es folgen möge.

(Ist deine Frau zufällig in einer Gewerkschaft? Oft sind solche Sozialstreitigkeiten hierüber abgedeckt. Nur so als Tipp.)

Alles Gute
finnie

Hallo,

Hallo,

Jetzt stellt sich die Frage, zu welchem Bereich das ISG gehört

  • Zur Wirbelsäule oder zum Becken?
    dass der Amtsarzt (von der
    Versicherung) behauptet das ISG gehöre zur Wirbelsäule.

auch wenn ich dir gerne eine andere Antwort gegeben hätte; ich würde -nicht auf Seiten der Versicherung stehend - das ISG medizinisch, als zum Endglied der WS zählend, bezeichen.
Was dich aber nicht daran hindern sollte, andere Meinungen einzuholen!

Dein Problm wird es sein der Assekuranz zu beweisen, dass das ISG zum Becken gehörig ist…!

Gruß
rolli

Hallo ST.Winter,

Jetzt stellt sich die Frage, zu welchem Bereich das ISG gehört

  • Zur Wirbelsäule oder zum Becken?
    Die Versicherung hat den Antrag auf Zahlung einer BUZ
    abgelehnt mit der Begründung, dass der Amtsarzt (von der
    Versicherung) behauptet das ISG gehöre zur Wirbelsäule.

in meinen Fachbüchern wird das ISG, auch Articulatio sacroiliaca, unter Verbindungen des Beckens aufgeführt.
Die Wirbelsäule wird in einem ganz anderem Teil der Bücher abgehandelt. Also würde ich mal denken, dass es zum Becken gehört. Der Diagnoseschlüssel ist auch ein ganz anderer, aber ich weiß nicht, ob das eine Begründung wäre. Nur so ein Gedanke von mir.

Für eine Auskunft wäre ich dankbar, bevor wir jetzt den
Rechtsanwalt einschalten um gegen diese Ablehnung Einspruch
einzulegen.

Ein erstes Beratungsgespräch bei einem Anwalt, dürft doch nicht so teuer sein!
Vielleicht hilft hier auch die Verbraucherzentrale, einfach mal anrufen, denn diese haben ja auch Anwälte für kleines Geld.

VG
Eidechse

Hallo ST.Winter,

Hallo Eidechse,

in meinen Fachbüchern wird das ISG, auch Articulatio
sacroiliaca, unter Verbindungen des Beckens aufgeführt.

ja, das stimmt ja auch. Aber verbunden womit und wodurch?

Die Wirbelsäule wird in einem ganz anderem Teil der Bücher
abgehandelt. Also würde ich mal denken, dass es zum Becken
gehört.

Ja, könnte man denken!

Die (thematische) Behandlung des ISG steht zum allergrößten Teil bei der med. (therapeutischen) Behandlungen im Kontext mit der WS. Wie der Name ja auch schon sagt: als Iliosacral gelenk wird es auch in der Terminologie und im Zusammenhang mit den anderen Wirbelkörpergelenken der WS assoziiert und bei der Schmerztherapie der WS als eines (erstes bzw. letztes) von mehrerem, fortlaufenden Gelenken der WS genannt. Das ISG wird bei Behandlungen der WS, nicht des Beckens tangiert.

VG
Eidechse

VG
rolli

Hallo Rollifern,

danke für Deine guten Erklärungen.

in meinen Fachbüchern wird das ISG, auch Articulatio
sacroiliaca, unter Verbindungen des Beckens aufgeführt.

ja, das stimmt ja auch. Aber verbunden womit und wodurch?

Die Wirbelsäule wird in einem ganz anderem Teil der Bücher
abgehandelt. Also würde ich mal denken, dass es zum Becken
gehört.

Ja, könnte man denken!

Die (thematische) Behandlung des ISG steht zum allergrößten
Teil bei der med. (therapeutischen) Behandlungen im Kontext
mit der WS. Wie der Name ja auch schon sagt: als Ili
osacral gelenk wird es auch in der Terminologie und im
Zusammenhang mit den anderen Wirbelkörpergelenken der WS
assoziiert und bei der Schmerztherapie der WS als eines
(erstes bzw. letztes) von mehrerem, fortlaufenden Gelenken der
WS genannt. Das ISG wird bei Behandlungen der WS, nicht des
Beckens tangiert.

So gesehen, stimmt es natürlich. Ich bin jetzt nicht von der Therapie ausgegangen, sondern nur von der Anatomie.
Ich hatte gehofft, das es für den Fragenden noch eine Möglichkeit gibt, da ja die anatomischen Aufzeichnungen getrennt abgehandelt werden, wie schon von mir beschrieben.

Ich bin mir aber immer noch nicht ganz sicher, wohin das ISG jetzt genau gehört. Bei der therapeutischen Behandlung ganz klar, aber bei der therapeutischen Behandlung wird ja auch der ganze Mensch mit einbezogen.

Wie Du „siehst“, suche ich immer noch nach einer genauen Aussage und Hilfe. Es muß doch irgendwo stehen, denn die Versicherungen haben es ja auch irgendwoher, oder machen sie ihre eigenen Gesetze?

Vielleicht ergibt sich noch etwas!!!

VG
Eidechse