Guten Tag,
ich wollte mich mal erkundigen ob der Außenspiegel Zusammen mit der manuellen Einstellung als Verschleißteil gilt oder ob er durch die Gewährleistung durch den Händler abgedeckt wird falls er defekt sein sollte?
mfg
Guten Tag,
ich wollte mich mal erkundigen ob der Außenspiegel Zusammen mit der manuellen Einstellung als Verschleißteil gilt oder ob er durch die Gewährleistung durch den Händler abgedeckt wird falls er defekt sein sollte?
mfg
Hallo,
ich wüsste nicht, was an der Spiegelverstellung ein Verschleißteil sein soll. Eigentlich sollte das ein Autoleben lang halten.
Ich denke, da hat man einerseits gute Karten, was Gewährleistungsansprüche angeht.
Andererseits: Wenn der Händler nicht freiwillig zahlt, was tun? Wegen der vermutlich recht geringen Summe klagen?
Beste Grüße
Guido
naja ich sag ma 150 für den spiegel roh, 40 für de lackierung und dann noch der einbau, is schon ne ganz schöne summe denk ich. vor allem da beide seiten kaputt sin.
aber wie funztdas eig mit der gewährleistung, geh ich einfach mit dem kaufvertrag zur werktstatt und sag das die dem de rechnung schicken sollen oder wie oder muss ich erst alles in aller ruhe mit dem händler abklären?
Hallo.
150 für den spiegel roh, 40 für de lackierung
und dann noch der einbau, is schon ne ganz schöne summe denk
ich.
Eur 40 zusammenaddiert mit 150 - 155 (alles grobe Angaben), da wären wir bei pessimistisch gesehen mindestens 210. Es könnte hinkommen, erscheint mir aber ein klein wenig hoch, und warum lackieren? Das Teil sollte schon fertig sein!
vor allem da beide seiten kaputt sin.
aber wie funztdas eig mit der gewährleistung, geh ich einfach
mit dem kaufvertrag zur werktstatt und sag das die dem de
rechnung schicken sollen oder wie oder muss ich erst alles in
aller ruhe mit dem händler abklären?
Ich bin 100,000 % sicher, daß ich letzteres empfehle. Gruß.
Moin!
naja ich sag ma 150 für den spiegel roh, 40 für de lackierung
und dann noch der einbau, is schon ne ganz schöne summe denk
ich. vor allem da beide seiten kaputt sin.
Das Thema Gewährleistung bezieht sich auf Schäden, die oder deren Ursachen bereits vor dem Kauf vorhanden waren. Die ersten 6 Monate nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass die Schäden bei Kauf nicht vorhanden waren. Das ist sehr schwierig, somit hat man als Kunde gute Karten. Danach kehrt sich die Beweislast um, was die Sache etwas schwieriger gestaltet.
Anders verhält es sich mit einer Garantie, die ein Händler optional geben kann und die einen freien Vertrag darstellt, zu dessen Abschluß niemand gesetzlich verpflichtet ist und dessen Inhalte frei verhandelbar sind.
Wenn es eine Garantie gibt, musst Du die Bedingungen lesen. Eine Standard-Antwort gibt es nicht.
aber wie funztdas eig mit der gewährleistung, geh ich einfach
mit dem kaufvertrag zur werktstatt und sag das die dem de
rechnung schicken sollen
Wohl kaum. Welche Werkstatt würde sich ernsthaft darauf einlassen, dass der Kunde den hier vorprogrammierten Ärger auf sie abwälzt.
Darum muss man sich schon selbst kümmern und den Fall mit seinem Vertragspartner, also dem betreffenden Verkäufer, diskutieren.
oder wie oder muss ich erst alles in
aller ruhe mit dem händler abklären?
So ist es.
Ich sehe den Anspruch übrigens keineswegs so klar wie mancher Vorschreiber hier. Wenn ein Spiegel kaputt geht, der bei Kauf o.k. war, ist das eben Pech für den Käufer, meine ich.
Mal anders gefragt: wenn Du den Spiegel selbst abgefahren hättest, wie würdest Du dann vorgehen? Auch für über 400 Eur beide SPiegel tauschen, oder ggf. auf dem Schrottplatz suchen und die Kosten vernünftig minimieren?
Möglicherweise könnte man auf diese Weise eine EInigung mit dem Verkäufer finden…
Gruß,
M.