Gehört der Spitzboden nun uns oder nicht?

Guten Tag, ich haben vor einiger Zeit eine Wohnung gekauft, im Kaufvertrag steht drin:

„Sondereigentum an der Dachgeschosswohnung Nr.9 des Aufteilungsplanes sowie Kellerraum, Stellplatz und Spitzboden.“

Im Grundbuch ist der der Spitzboden (der nur über unsere Wohnung zu erreichen ist), auch zu unserem Besitz eingetragen.

Nun macht mich ein Nachbar darauf aufmerksam das der besagte Spitzboden in der Teilungserklärung nicht als Sondereigentum gekennzeichnet ist und er somit seine Sachen auf „seiner ihm zustehenden Fläche“ abstellen möchte!

Gehört der Spitzboden jetzt uns oder nicht?
Kaufvertrag und Grundbuch sagen ja, Teilungserklärung wird er nicht erwähnt und fällt somit unter Gemeinschaftseigentum! Oder haben die Nachbarn und ich eine veraltete Teilungserklärung?

Danke für eure Hilfe

Guten Morgen,
in der Teilungserklärung muss dasselbe stehen wie im Grundbuch. Also, in deinem Fall: DG-Whg Nr. 9 mit Kellerraum, Stellplatz und Spitzboden.
Wie kommt der Nachbar darauf, dass es Gemeinschaftseigentum sei?
Was sagen denn die Aufteilungspläne? Da steht doch genau bezeichnet, was zur Whg Nr. 9 gehört. Schaut euch den Plan Spitzboden an. Wenn dort eine 9 ist, ist doch alles klar.

Viele Grüße von der Blonden

Ihre Frage erscheint aber sehr rethorischer Natur, da ein anderer Miteigentümer kein Wegerecht durch Ihre Wohnung beanspruchen kann; dies jedoch völlig abgesehen, von der Ihnen gemäß Kaufvertrag und Teilugnserklärung zustehenden Sondernutzung an diesem Dachbodenteil, die Ihnen wie auch die Nutzung an anderen erworbenen Sondernutzungsrechten unter Ausschluß der übrigen Miteighetümer zusteht. - Sie brauchen den Anspruchsteller folglich einfach nicht in Ihre Wohnung zu lassen, damit hat sich Ihre Frage praktisch erledigt.

Das ist ja das Merkwürdige, die Teilungserklärung sagt nichts vom Sondereigentum Spitzboden. In allen anderen Unterlage taucht eben dieser als Sondereigentum unserer Wohnung auf. Werde wohl mal einen Anwalt zu rate ziehen?!? Kann es sein das jemand einen Grundbucheintrag veranlasst hat ohne die Teilungserklärung zu ändern? Ist dieses überhaupt möglich?

Fragen über Fragen und der blö… Nachbar meint echt das ich ihn, durch meine Wohnung lassen muß damit er „seine“ Fläche am Spitzboden nutzen darf.

Naja werde am Montag mal am Grundbuchamt vorbei- schauen, dort gibt es auch die Teilungserklärung (angeblich) zu Einsicht. Vielleicht habe ich wirklich eine veraltete Version.

Wenn im Grundbuch steht, dass der Spitzboden zu Wohnung Nr. 9 gehört, kann da niemand (auch kein blö… Nachbar) etwas dran ändern lassen!!!
Du hast doch bestimmt einen Grundbuchauszug. Da steht im Bestandsverzeichnis genau, was zu deiner Wohnung gehört.
Wenn du zum Grundbuchamt gehst, sieh dir den Grundrißplan an. Wenn beim Spitzboden eine 9 eingezeichnet ist, ist alles klar. Außerdem hast du das ja so gekauft; da lag doch bestimmt ein aktueller Grundbuchauszug vor.

Hallo,

entscheidend ist die Teilungerklärung, auf deren Grundlage der Grundbucheintrag vorgenommen wird.

Da hier eine Divergenz besteht stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Eintragung im Grundbuch vorgenommen wurde. Eine Nachfrage beim Grundbuchamt könnte hier Aufklärung verschaffen.

Viel Erfolg!

Viele Grüße

Günter