Gehört die Mietkaution in der Erbschaft, wenn die Frau die Wohnung übernehmen hat?

Meine Mann ist am 19.02 2012 verstorben und hat kein Testamen hinterlassen. Die Erbschaft ist jetzt für sein Schwester und ich. Sie hat jetzt die Erbe von der Bank verteillen und Mietkaution in der Fall auch verteillt werden soll

Hallo Nansouma Camara-Hainke. Hat die Kaution Ihr Mann von seinem Konto bezahlt, gehört sie zum Erbe und wird verteilt. Wenn Sie einen Einzahlungsbeleg vorweisen können oder eine Banküberweisung, aus der hervorgeht, daß die Kaution von Ihnen bezahlt wurde, kriegen Sie die ganze Kaution.In dem Fall wenden Sie sich an die Verteilungsstelle und legen Sie den Beleg vor. Ich wünsche Gutes Gelingen

Wenn das Guthaben, daß der Verstorbene besaß, beim Tode mehr als 2500 E war,
wurde eine Meldung ans zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt erstellt. Wenn das
Mietkautionskonto auf den Namen des Verblichenen lautet, so wird dieses Konto
in der Meldung mit aufgeführt, aber mit dem Zusatz-MIETKAUTIONSKONTO.
Das Guthaben auf diesem Konto kann erst verteilt werden, wenn niemand mehr in
dieser Wohnung wohnt und der Vermieter das Guthaben frei gibt.
Wenn die Ehefrau weiterhin in der Wohnung wohnt, so muß das Mietkautionskonto
auf deren Namen umgeschrieben werden, ist aber weiterhin ein
Mietkautionskonto

Bitte, ich habe die Kaution nicht bezahlt, sondern mein Man. Die Wohnung ist jetzt auf meinen Name umgeschrieben. Bei der wer-weiss-was    
Nansouma Camara-Hainke            
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wer-weiss-was: Antwort in „Allgemeine Rechtsfragen“

Hallo Nansouma Camara-Hainke,

es wurde eine Antwort auf den Artikel „Gehört die Mietkaution in der Erbschaft, wenn die Frau die Wohnung übernehmen hat?“ im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ im Experten-Forum von ‚wer-weiss-was‘ verfasst.

Du kannst den Artikel direkt im Forum unter
http://www.wer-weiss-was.de/app/login/login?jump=64…
aufrufen und beantworten.

Wenn der Artikel archiviert wurde, kann er ebenso hier abgerufen werden:
http://www.wer-weiss-was.de/rechtsfragen/gehoert-die…

„Rudolf Zeuß“ schreibt unter dem Titel „Re: Gehört die Mietkaution in der Erbschaft, wenn die Frau die Wohnung übernehmen hat?“:

Wenn das Guthaben, daß der Verstorbene besaß, beim Tode mehr als
2500 E war,
wurde eine Meldung ans zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt
erstellt. Wenn das
Mietkautionskonto auf den Namen des Verblichenen lautet, so wird
dieses Konto
in der Meldung mit aufgeführt, aber mit dem
Zusatz-MIETKAUTIONSKONTO.
Das Guthaben auf diesem Konto kann erst verteilt werden, wenn
niemand mehr in
dieser Wohnung wohnt und der Vermieter das Guthaben frei gibt.
Wenn die Ehefrau weiterhin in der Wohnung wohnt, so muß das
Mietkautionskonto
auf deren Namen umgeschrieben werden, ist aber weiterhin ein
Mietkautionskonto

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Mit freundlichen Grüßen
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Bitte, ich habe nicht richtig verstanden. Die Wohnung ist auf umgeschrieben und ich wohne da. Die Erbschaft hat meine Schwiegerin und Bank versteillt. In der Verteillung ist die KJaution auchals ERbe verteillt worden, obwohl ich da wohne. Bitte ist das normal?
Danke
MFG

Hi, die Mietkaution ghört NICHT zum Erbe, weil das Mietverhältnis durch die überlebende Ehefrau fortgesetzt wird!
http://www.iurado.de/?p=urteile&site=iurado&id=212
Den Artikel im Link ausdrucken und den beteiligten Erben wie der Bank die die Kaution aufs Erbe verteilt hat, unter die Nase halten und von der Bank die Rückabwicklung verlangen.
MfG ramses90