Hallo Anouschka,
Ist es eigentlich rechtmäßig, wenn der
Arbeitgeber von sämtlichen Mails, die vom Arbeitnehmer
versendet werden, automatisch eine Kopie erhält? Oder wenn er
alle Mails, die die Mitarbeiter erhalten, ebenfalls in Kopie
erhält?
Hierfür müsste man zunächst wissen, ob es den Mitarbeitern
a) ausdrücklich erlaubt ist, das betriebliche Mailsystem für private Mails zu nutzen,
b) ausdrücklich verboten ist, das betriebliche Mailsystem für private Mails zu nutzen
c) oder dies nicht explizit festgelegt ist.
Im Fall c) dürfte es sich ja bei den Mails ausschließlich um geschäftlichen Mailverkehr handeln, und den kann der AG m.E. einsehen. Hierfür gelten u.U. sogar Aufbewahrungsfristen. Der AG kann ja schließlich auch papiergebundene geschäftliche Korrespondenz des AN einsehen.
Im Fall a) darf der AG die privaten Mails nicht einsehen.
Wie es im Fall c) ist … ich vermute mal, wie bei a), d.h. der AG darf die privaten Mails nicht lesen.
Das Problem ist, dass der AG ja manchmal erst in eine Mail reinschauen muss, um festzustellen, ob sie privat ist oder nicht. Daher ist es in den Fällen a) und c) sinnvoll, wenn der AG im Beisein des AN Einblick nimmt.
Natürlich weiß der Arbeitnehmer davon nichts.
Dazu kann ich ohne weitere Nachforschungen nicht mit Sicherheit etwas sagen. Im Fall c) kann ich mir aber nicht vorstellen, dass hier eine Informationspflicht besteht, in den anderen Fällen eher ja.
Hat der Betrieb einen Betriebsrat? Und hat er einen Datenschutzbeauftragten?
Im Fall c) kann die private Nutzung übrigens auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, genau wie das private Telefonieren auf Kosten des AG, wenn das untersagt wurde.
Grüße
Sebastian