Gehört ein ausgebauter Keller zur Wohnfläche?

Hallo,

eine Wohnung hat 87m². Zur Wohnung gehört ein Kellerraum (etwa 25 m²). Dieser wurde vom Besitzer ausgebaut (kleines Fenster, Heizung). Er ist natürlich nicht direkt mit der Wohnung verbunden und wird vom Interessenten auch als Keller genutzt (falls es zum Kauf kommt). Also klassisch als Stauraum. Deshalb sieht der Käufer nicht ein für diesen ausgebauten Kellerraum 10m² extra an Wohnfläche zu bezahlen. Es ist folgendes anzunehmen: es wurde ein m²-Preis ausgehandelt. Durch die 10 m² extra steigt der Gesamtpreis nun natürlich immens.

Danke vielmals!

Na ein blick ins BauGB bzw in die Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes wird zu Tage fördern,d ass ein Keller keine wohnfläche sein kann, da er gar nicht zu Wohnzwecken zugelassen ist.

hallo!

Deshalb sieht der Käufer nicht ein für diesen ausgebauten
Kellerraum 10m² extra an Wohnfläche zu bezahlen.

Kaufpreise können frei verhandelt werden. Wenn der Käufer diese Summe haben will, dann will er sie haben. Solange kein Notarvertrag unterzeichnet wurde, kann er auch jederzeit seine Meinung ändern.

Der Käufer ist beim Aushandeln der Quadratmeterpreise eben davon ausgegangen, daß der Kellerraum zum Wohnraum gehört. Wenn der Käufer jetzt „beweist“, daß das nicht so ist, wird der Verkäufer eben einen höheren Quadratmeterpreis verlangen und die bisherige Abmachung über Bord verwerfen. Kann er auch, solange es keinen Kaufvertrag gibt.

Am Ende geht es bei Immobilien immer um die Gesamtsumme, egal was verhandelt wird.

Gruß,
Max