Gehört ein nicht beheizbarer HWR zur Wohnfläche?

Hallo! Gehört ein nicht beheizter und nicht isolierter HWR mit 2 extremen Schrägen zur Wohnfläche? Vielen Dank im voraus!
MfG
Meisen

Hallo,
es ist mir zwar nicht klar, was genau mit „HWR“ gemeint ist, grundsätzlich sind aber alle zur Wohnfläche gehörenden Räumlichketen im Detail im Mietvertrag aufgeführt. Unerheblich ist zur Berechnung der Wohnfläche, ob ein angemieteter Raum beheizbar oder isoliert ist. Bei Balkonen und Abstellkammern wird zum beispiel nur die Hälfte der Quadratmeter berechnet, Schrägen unter Berücksichtigung der entsprechenden höhe.

Viele Grüße
Willsgenauwissen

es ist mir zwar nicht klar, was genau mit „HWR“ gemeint ist

hauswirtschaftsraum

Hallo,

Bei Balkonen und Abstellkammern
wird zum beispiel nur die Hälfte der Quadratmeter berechnet,

das hast Du woher? Speziell wegen der Abstellkammer?
Gruß
loderunner

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hier die aktuelle wohnflächenverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR23461000…
speziell §4 zur anrechnung der balkone, wo aber in der regel 1/4 angesetzt werden sollen und im höchstfall 1/2.

das mit den abstellkammern wäre mir auch neu

Hallo,

hier die aktuelle wohnflächenverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR23461000…

Danke. Vielleicht meinte willsgenau… ja Abstellräume, die außerhalb der Wohnung liegen.
Gruß
loderunner (ianal)