Gehört ein vor der Ehe gekauftes Haus nach

… der Scheidung zum Zugewinn?

Hallo liebe Gemeinde,

habe eigentlich zwei Fragen.

  1. Mein Ex und ich haben vor der Ehe gemeinsam je zur Hälfte ein Haus erworben. Dieses Haus möchte ich jetzt verkauft haben. Mein Ex versucht jetzt den Erlös mit dem Zugewinn zu verrechnen. Das sind doch eigentlich zwei verschiedene Paar Schuhe, oder?

  2. Bis vor kurzem hat mein Ex gemeinsam mit unserem Sohn das Haus bewohnt. Er hat mir bis auf die letzten zwei Monate auch Nutzungsrecht dafür überwiesen. Nun ist mein Sohn zu mir gezogen und es sieht so aus, als ob mein Ex nun einfach sang- und klanglos auszieht, weil er allein und ohne meine Unterhaltszahlungen für das Kind das Haus nicht mehr halten kann. Das darf er doch nicht, ohne mich darüber zu informieren? Außerdem äußert er sich mir gegenüber gar nicht. Was kann ich tun, um zu erfahren, was er nun vorhat? Er ist nämlich völlig stur und lebt nach der l. m. a. A.-Methode.

Würde mich freuen, wenn es Leute gäbe, die darüber Bescheid wissen. Einen Rechtsanwalt kann ich mir nun nach 2 Jahren Kampf nicht mehr leisten.

Vielen Dank.

LG

ZU 1:
wenn Zugewinn und Kaufpreis incl wertsteigerung gleich hoch sind macht das Sinn aufzurechnen.
sonst wird nur Geld hin und her geschoben.
zu 2:
Er darf,
er kann nur nicht das ganze Haus ohne Ihre Zustimmung verkaufen (wenn Sie auch im Grundbuch stehen)
seine Hälfte kann er verkaufen, verschenken…
ohne Sie zu informieren.

zu 3:
gehen Sie sofort zum Anwalt,beantragen Sie Prozesskostenbeihilfe.

Vielleicht erwägen selbst in das Haus zu ziehen,
je nach Belastung.

viel Glück

hallo,
einen RA wirst du aber brauchen…gibt ja Prozesskostenbeihilfe…
soweit ich weiss, wird das Haus verkauft…der Gewinn oder Schulden geteilt…fertig

lisa

Hallo,

melde dich im Forum www.vatersein.de an. Die sind dort super kompetent und können dir entsprechend weiterhelfen, weil das ziemlich komplex ist.

Einen Anwalt bekommt man auch bei niedrigem Einkommen bzw. hohen Ausgaben, kostenlos mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht.

Alles Gute!

Hallo Ceremona,
ohne Anwalt wirst du wohl kaum Chancen haben, wenn sich dein Ex so uneinsichtig verhält. Das Haus muss geteilt werden und der Unterhalt für den gemeinsamen Sohn muss von demjenigen gezahlt werden, der nicht mit eurem Sohn zusammenlebt.
Unterhalt kann vom Jugendamt errechnet werden, aber alles andere ist wohl nur mit einem Anwalt machbar. Vielleicht könnt ihr euch auf einen gemeinsamen Anwalt oder Mediator einigen.
Rechtsstreitigkeiten sind meistens nur für die Anwälte und das Gericht erfolgreich, da sich die Kosten nach dem Streitwert richten.
Alles Gute

Hallo,

meiner Meinung nach fließt in den Zugewinn alles zusammen. Da wird einfach geschaut, wer welches Vermögen am Anfang der Ehe hatteund welches am Ende. Und dann wird der Betrag geteilt. Da wird nicht zwischen Bargeld oder Immobilienvermögen unterschieden.

Am besten wäre schon ein Anwalt; für die Scheidung brauchen Sie ja auch mindestens einen Anwalt.

Meiner Meinung nach darf er schon ausziehen; es ist ja zur Hälfte sein Haus; Sie könnten theoretisch ja auch wieder einziehen. Vielleicht es es auch besser, wenn für den geplanten Hausverkauf das Haus leer steht. Dann können es die neuen Eigentümer schneller nutzen.

Alles alles Gute und viel Kraft für diese Zeit! Verena K.

Hallo LG
Ich denke das wen Du nachweisen kannst,das Ihr das Haus vor der Ehe zu gleichen Teilen gekauft habt gehörtes nicht zum Zugewinn.
Was Du jetzt machen kannst ist eigentlich nur einen Anwalt einschalten,den er kann Dir nur helfen.
wenn Du Dir den Anwalt nicht leisten kannst,gibt es immer noch die Möglichkeit Gerichtskosten Beihilfe.
Wie das funktioniert kann Dir ein Anwalt erklären bei einem Beratungsgespräch,das sollte in der regel nicht viel kosten.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen .
Gruß Seppel42

Hallo …

zu 1.
Ja … sind 2 paar schuhe … es sei denn die nTilgung lief noch wärend der Ehe. Zugewinn gilt ab Eheschließung bis Scheidungstag.

Wenn er auszieht, wird das Haus wohl verkauft werden muessen, und der Erlöß geht 50/50 , so wie ihr es auch gekauft habt. Darüber hinaus wird er jetzt Unterhalt zahlen muessen. Evtl kann einer dem anderen seine Haushälfte abkaufen. Ob er eine informationspflicht beim Auszug hat, weiß ich nicht. aber prinzipiell wer er ja zur Hälfte in Miete bei Dir, als sollten auch Kündigungsfristen ziehen. Kann ich aber nicht genau sagen … bin auch nur Leie.

Viel Glück und gute Nerven

Batman

viel Glück

Hallo,
zu 1) Richtig! Beides muss getrennt behandelt werden.
zu 2) Dein Mann muss dich nicht informieren. Du wirst ja wohl feststellen können, wenn er nicht mehr im Haus ist. Dann lass die Schlösser auswechseln und vermiete es. Eine andere Möglichkeit wäre, das Haus zu verkaufen oder wenigstens deine Hälfte. Wie gesagt, da gibt es viele Möglichkeiten. Gerne kannst du mich unter [email protected] kontaktieren. Ich stehe dir gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Über eine positive Beurteilung würde ich mich freuen.
Alles Gute und lieben Gruß
Bernd

zu 1.

Eine Mehr-/weniger Erlös von dem Haus fließt den Eigentümern zu gleichen Teilen zu. das mit dem Zugewinn zu verrechnen kann, muss aber nicht sein. letztlich sind es Zahlungen, welche Zeitlich unabhängig sind.

zu 2.

Ich hoffe nicht für Euren Sohn, dass er das Gefühl bekommt „verschoben weil zu teuer“
Mit dem Aufenthaltsrecht des Sohnes müssen beide Elternteile bestimmen (Hier kann man das Jugendamt einbeziehen, die Kosten auch kein Geld). einfach den Sohn „abzuschieben“ (war es das?) geht nicht. Jedoch geht es schon, dass man aus einer Wohnung selbstbestimmt ausziehen darf. Wenn es das eigenen Haus ist, für das man keine Nutzungsentschädigung zahlen möchte kann es so sein wie in Eure Fall. jedoch muss dann auch der Mietausfall von beiden Seiten bezahlt werden (von den Eigentümern) Was diese Aktion soll, kann ich nicht nachvollziehen. Aber wie zu oft in diesen Situationen sehen die Beteiligten leider nur noch rot.
Ich kann nur raten einen Anwalt/Mediator aufzusuchen, sofern man selbst nicht rechtlich einigermaßen sicher ist, kann das Geld mögliche weise gut angelegt sein.
Zahlt der andere auch jetzt Unterhalt, wenn Sohne jetzt nicht mehr bei Ihm wohnt?

Ihre Situation kann ich leider nicht ganz überblicken, da viele Details fehlen, daher kann ich darüber hinaus nichts mehr beitragen.

schöne Grüße
EJWW

Hallo,

an der l.m.a.a - Einstellung kannst Du nichts ändern, was dein EX macht ist jetzt sein Ding. Nur wenn es euer Kind (je nach Alter) oder die Unterhaltregelung betrifft, muss er Auskunft geben. Aber wenn Du etwas willst (Info oder Geld, egal) wirst du wahrscheinlich doch den Anwalt oder das Gericht bemühen müssen. Es gibt da auch Beihilfen oder das Sozialamt, die helfen.

Viel Glück
Andreas

Hallo Ceremona,

So, wie ich weiß, darf das Haus im Trennungsjahr nicht verkauft werden, erst danach.

Ich würde dann einen Makler mit dem Verkauf beauftragen, der sich dann auch mit deinem Ex in Verbindung setzt. Dieser kann auch vermittelnd tätig sein (und auch mit Argumenten ein wenig Druck ausüben)

Für den Zugewinn gilt folgendes: Hier werden Anfangs- und Endvermögen des jeweiligen Partners berechnet und das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen. Wichtig sind hier die Stichtage. Am Tage der Standesamtlichen Hochzeit stand das Haus auf euer beider Namen, wird also je zur Hälfte eines jeden Partners zum Anfangsvermögen angerechnet. Hinzu kommen noch andere Vemögen oder auch Schulden, die ein jeder Partner an diesem Stichtag nachweisen kann/muss.

Wurde das Haus nicht zu gleichen finanziellen Teilen erworben, sollte man dieses nachweisen, damit man dieses Vermögen, welches man in die Ehe mit eingebracht hat, auch wieder bekommt.

Das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen während der Ehe, welches am Ende des Zugewinns, also am Stichtag „(postalische) Zustellung des Antrags auf Scheidung an den Expartner“ Bestand hatte, ist das Endvermögen.

Von diesem gemeinsamen Endvermögen werden dann die einzelnen Vermögen, die ein jeder mit in die Ehe mit eingebracht hat (und auch berücksichtigungsfähigen Vermögen, wie z. B. ein Erbe) verrechnet. So verbleibt dann ein übriger Betrag (auch Schulden), der dann auf beide verteilt wird.

Eine anwaltliche Beratung wäre aber gerade im Falle einer Immobilie und dem Zugewinn wichtig. Der Schaden durch falsches Handeln oder Unwissenheit kann hier fatale Folgen haben und die Kosten viel größer sein als die Kosten, die durch einen Anwalt entstehen. Auch ein Forum mit wahrscheinlich guten Ratschlägen kann die spezielle Situation bei euch nicht erfassen. Das Thema Immobilie und Zugewinn in einer Scheidung hat so manch einen schon in den finanziellen Ruin gebracht. Der Teufel liegt im Detail - z. B. Wertermittlung, Nutzung, Vermögen etc. - und kann verherende Folgen haben (eigene Erfahrung). Darum mein dringender Rat, in Sachen Immobilie unbedingt mit einem Anwalt zu arbeiten. Auch, wenn es weh tut.

Wenn kein Einkommen dementsprechend vorhanden ist, um sich einen Anwalt leisten zu können, kann man einen Antrag beim zuständigen Gericht auf Übernahme der Kosten der Beratung stellen. Den Vordruck für diesen Antrag auf „Beratungshilfe aufgrund Scheidung“ kann man auch im Internet erhalten.

Viel Glück!
und nette Grüße

… der Scheidung zum Zugewinn?

Hallo liebe Gemeinde,

habe eigentlich zwei Fragen.

  1. Mein Ex und ich haben vor der Ehe gemeinsam je zur Hälfte
    ein Haus erworben. Dieses Haus möchte ich jetzt verkauft
    haben. Mein Ex versucht jetzt den Erlös mit dem Zugewinn zu
    verrechnen. Das sind doch eigentlich zwei verschiedene Paar
    Schuhe, oder?

Also grundsätzlich sind Dinge, die vor der Ehe angeschafft wurden auch nach der Trennung Eigentum des Besitzers vor der Ehe!
Wenn ihr allerdings in der Ehe einiges angeschafft habt, dann kann das, wenn er z.B. das Haus behalten möchte mit einander verrechnen.
Wenn er auch das Haus verkaufen möchte, dann muss fifty-fifty gemacht werden oder ihr einigt euch vorher auf eine Summe und du verkaufst ihm oder er dir seine Haushälfte!

  1. Bis vor kurzem hat mein Ex gemeinsam mit unserem Sohn das
    Haus bewohnt. Er hat mir bis auf die letzten zwei Monate auch
    Nutzungsrecht dafür überwiesen. Nun ist mein Sohn zu mir
    gezogen und es sieht so aus, als ob mein Ex nun einfach sang-
    und klanglos auszieht, weil er allein und ohne meine
    Unterhaltszahlungen für das Kind das Haus nicht mehr halten
    kann. Das darf er doch nicht, ohne mich darüber zu
    informieren? Außerdem äußert er sich mir gegenüber gar nicht.
    Was kann ich tun, um zu erfahren, was er nun vorhat? Er ist
    nämlich völlig stur und lebt nach der l. m. a. A.-Methode.

Würde mich freuen, wenn es Leute gäbe, die darüber Bescheid
wissen. Einen Rechtsanwalt kann ich mir nun nach 2 Jahren
Kampf nicht mehr leisten.

Vielen Dank.

LG

Ob dein Ex aus dem Haus ausziehen kann ohne dir was zu sagen kann ich dir leider nicht sagen!
Ich denke aber, dass er das kann!!!
Du könntest natürlich dann einziehen und das Haus weiter nutzen aber du solltest dir darüber im Klaren sein, dass er auch noch Eigentümer ist und jederzeit wieder einziehen könnte!

Hallo,
tut mir leid, ich weiss darüber leider nicht bescheid.
Dennoch alles Gute
LG JEssica

Hallo Ceremona,

ich bin zwar kein Anwalt, aber vielleicht hilft es.
a) Ich nehme an, Ihr seid rechtskräftig geschieden.
Er muss prinzipiell die Möglichkeit haben, aus dem
Haus herauszukommen. Insofern Empfehlung:
Haus verkaufen und Gewinn teilen. Das ist einfach.
Eine Verrechnung kommt deswegen schon nicht in
Betracht, da
aa) Du nun Deinen Sohn durchfütterst und
bb) Du ergo nichts relevantes sparst.
Die Zahlung an Deinen Mann wird gewissermaßen durch
die Aufwendungen für das Kind, die Du nun hast, er-
setzt.
b) Dass er sang- und klanglos auszieht ändert an der
finanziellen und rechtlichen Lage zunächst nichts.
Außerdem weißt Du es ja offenbar.
c) Ich würde nicht danach fragen, was er vorhat,
sonder klären, was Deine Ziele sind.
z.B. Nicht-Verrechnung, Hausgewinn teilen
d) Ich denke, Du wirst nicht um einen Anwalt
herumkommen. Mit dem dann den Mann anschreiben
und sagen, dass Du das Haus ohne Zugewinnverrech-
nung verkaufen möchtest.
Die Hausadresse ist so gesehen justiziabel
„ladefähig“.
e) Ggf. prüfen, auf wen der Hauskredit läuft.
Falls nur auf Deinen Mann kannst Du ihn mächtig
ins Schwitzen bringen (eben durch Nicht-Zahlung).

Ich hoffe, es hilft

Thomas

Hallo ThommyTLM und alle anderen, die mir so nett helfen möchten.

Erstmal vielen herzlichen Dank für eure Mühe!!!

Aus einigen Antworten entnehme ich, dass in einigen Details noch Unklarheit herrscht.

Also:
Wir sind seit Juni 2011 rechtskräftig geschieden.

Bis Oktober 2011 wohnte er mit meinem Sohn in unserem gemeinsamen Haus und zahlte mehr oder weniger regelmäßig Nutzungsentschädigung dafür an mich.
Die monatliche Belastung, die noch auf unserem Haus liegt ist bei 102 Euro. Noch offener Rest sind ca. 4000 Euro.

Seit Oktober wohnt mein Sohn jetzt bei mir. Unterhalt werde ich für ihn wohl nicht bekommen, da Papa nur ca. 1100 Euro Einkommen hat.

Mein Ex hat nun angekündigt, dass er per 1.1.12 aus dem Haus auszieht und wir dann gemeinsam für die Nebenkosten aufzukommen hätten. Ist auch klar.

Einem Verkauf stimmt er so lange nicht zu, wie der Zugewinnausgleich nicht geregelt ist.
Er selbst beantragt ihn aber auch nicht offiziell.

Ansonsten spricht er nur über seine Anwältin mit mir. Er bekommt für alles Prozesskostenhilfe, ich muss aber selbst zahlen, weil ich so blöd bin und arbeite.

Eine Teilungsversteigerung möchte ich nicht, weil ich

  1. die Kosten für das Verfahren zahlen müßte
  2. der Gewinn darauf zu niedrig wäre
  3. ich vermute, dass er jemanden hat, der für einen Appel und ein Ei dann das Haus für ihn kauft.

In allen Fällen wäre ich die Gelackmeierte und das kann ich mir nicht leisten.

Die Frage ist nun, ob ich ihn irgendwie dazu zwingen kann, das Haus ohne Zugewinnausgleich und ohne Teilungsversteigerung zu verkaufen.
Grundlage dafür sehe ich darin, dass wir das Haus bereits vor der Ehe gekauft, zu gleichen Teilen abbezahlt haben. In diesem Fall sehe ich uns als eine GbR oder eben Eigentümergemeinschaft. Wie wird denn sowas dort geregelt? Es könnte doch auch sein, dass wir z. B. Geschwister sind, die ein Haus geerbt haben und der eine es jetzt verkaufen will und der andere nicht? Wie ist es denn da?

Wie gesagt, alles nicht einfach. Ich habe jetzt nach zwei Jahren Rechtsanwaltsgefasel und Kosten einfach keinen Nerv mehr und natürlich auch kein Geld.

Vielen Dank für eure Geduld und Mühe.

Es ist nicht korrekt von ihm, Dich nicht über seine weiteren Vorhaben zu informieren, aber ob er rechtlich dazu verpflichtet ist, kann Dir sicher ein Anwalt beantworten. Es ist ratsam, in so einem Fall auf die Prozesskostenhilfe zurückzugreifen. Ob Du Anspruch darauf hast, kannst Du in den Hinweisen zum Antragsformular nachlesen. Hierzu ein Link zum Formular: http://www.online-scheidung-anwalt.de/fileadmin/reda… Aus finanziellen Gründen sollte niemand auf Rechtsbeistand verzichten müssen.