bei einem Auszug aus einer Wohnung müssen die Tapeten entfernt werden. Die Wohnung ist im Dachgeschoss. Si hat keine Vertäfelung, alles ist mit Rauhfaser tapeziert. Abgerissen werden sollen die Tapeten von den Wänden, nicht von der Decke. Gehören die Schrägen auch zur Wand oder zur Decke?
LG
Mareike
hallo,
bei der berechnung der wohnfläche wird erst ab einer höhe von 1,50 an der schrägen wand berechnet. alles darunter wird nicht berechnet. nun kann man argumentieren, dass alles über 1,50 zur decke und darunter zur wand gehört.
das ist eine logik aber nicht garantiert°!!
hauptmann