Gehört Fahrzeit zur Arbeitszeit?

Zu meiner Tätigkeit gehört der regelmässige Besuch einzelner Filialen (mehr als 10) in Deutschland.
Ich bin also in der Regel 5 Tage am Stück unterwegs.
Meine Frage ist nun in wie weit sich die Fahrzeit zu den Fililaen in meine Arbeitszeit mit einrechnet.
Maximale Arbeitszeit ist ja fürs Jahr gerechnet 2304 h bzw. in der Regel 48h pro Woche.

Hallo,

ich würde meinen, im Prinzip, wenn man selbst ein Fahrzeug fährt, ist das Arbeitszeit. Dazu kann es aber vertraglich oder tarifvertraglich andere Definitionen geben.

Viele Grüße

Peter

Danke für die prompte Antwort.

Vertraglich ist nichts weiter dazu festgelegt.
Ich habe nur den Firmenwagen dazu bekommen, den ich versteuern muss und bin auf die Zentrale gemeldet, welche ich nie anfahre.

Gruss