Gehört Internet zum Grundbedarf?

Hallo,

mittlerweile ist es ja so, dass ein Leben ohne Internet kaum noch denkbar wäre (geht zumindest mir so). Ich weiss, dass zum Grundbedarf einer Wohnung zumindest ein Fernseh- und Telefonanschluss gehört, aber wie siehts mit Internet (DSL) aus?
Muss der Vermieter, wenn er denn auch sagt, dass in der Wohnung DSL möglich sei, so einen Anschluss bzw. die technischen Voraussetzungen auch tatsächlich besitzen (sprich, gilt die Aussage als rechtskräftige Vereinbarung/ als zugesicherte Eigenschaft?), oder kann er da das blaue vom Himmel lügen und sich im nachhinein rausreden, er sei ja kein Techniker?

Grüße

Nein (owT)
.

Hallo,
wenn ein Telefonanschluss möglich ist, ist auch der Zugang zum Internet möglich. Es gibt kein Recht auf einen Highspeed-Zugang.
Es soll sogar ganze Dörfer geben, in denen kein DSL möglich ist.
Gruß
loderunner

Es soll sogar ganze Dörfer geben, in denen kein DSL möglich
ist.

In Deutschland??
In West Afrika ist es mir bekannt.

Ja, in Deutschland.

Gruß

Samira

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Kurze Erklärung
Der Grund ist das an sich hochmoderne Glasfasernetz in Ostdeutschland, das nach der Wende verlegt wurde. DSL-Verbindungen setzen aber die davor üblichen Kupferleitungen voraus, die im Osten vielerorts nicht vorhanden sind.

Gruß

Samira

OT

In Deutschland??
In West Afrika ist es mir bekannt.

Ja, in Westdeutschland.
Mein 850-Einwohner-Dorf, 20 km von Hamburg entfernt, alle Orte rings herum komplett DSL-erschlossen, Luftlinie bis zu funktionierenden 16.000er-Anschlüssen: 2 km.
Resultat: der komplette Ort DSL-unversorgt, Kabel-unversorgt, UMTS-unversorgt.
(„Freundlicherweise“ bietet ein lokaler Anbieter eine ISDN-Flat…)

PS: Glaub nicht alles, was dir in der Werbung erzählt wird!

Und Internet über Sat ist auch nicht möglich?
Ich frage das jetzt im Ernst. Ist nicht böse gemeint.

wow
Wenn ich mir eine neue Wohnung aussuche, dann ruf ich erst einmal bei diversen Telefon-Anbietern an und frage nach den jeweiligen Möglichkeiten und Verbindungen. Sie sagen mir eigentlich gleich obs ghet oder nicht.

Hallo,

Muss der Vermieter, wenn er denn auch sagt, dass in der
Wohnung DSL möglich sei, so einen Anschluss bzw. die
technischen Voraussetzungen auch tatsächlich besitzen (sprich,
gilt die Aussage als rechtskräftige Vereinbarung/ als
zugesicherte Eigenschaft?), oder kann er da das blaue vom
Himmel lügen und sich im nachhinein rausreden, er sei ja kein
Techniker?

Lügen sollte der Vermieter natürlich nicht – aber was will man denn noch alles von den Vermietern? DSL-Anschluss in die Miete mit integrieren, dann kann ich mir nicht raussuchen, welchen DSL-Anbieter ich nehme und außerdem wird die Miete dann doch etwas teurer – und das will ja nicht jeder.
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet eine Wohnung mit DSL-Anschluss zu versehen, Fernseh- und Telefonanschluss genügt.
Ein Mieter ist selber schuld, wenn er Aussagen über irgendeinen Zustand oder Fähigkeit nicht nachprüft und jeder Vermieter wird sich hüten dies als zugesicherte Eigenschaft in einen Mietvertrag aufzunehmen.

Gruß Sid