Hallo Zusammen,
dass mein AG mir nach meiner Eigenkündigung gem §629 BGB Freizeit zur Stellensuche gewähren muss, weiß ich bereits.
Dazu gehören alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Stellensuche wie Arbeitsamt, Bewerbungsgespräche und alle sonstigen Termine, die dem Auffinden einer neuen Beschäftigung dienen.
Gehört zu diesen „sonstigen Termine“ auch ein Probearbeiten?
Ich hatte nämlich schon ein Bewerbungsgespräch und das Unternehmen hat mich jetzt zu einem Probearbeiten ca. 5 Std. eingeladen.
Muss mich hierzu mein AG auch freistellen?
Lieben Dank an alle Experten!