Gehört Probearbeiten zu Aktivitäten zur Stellensuche?

Hallo Zusammen,

dass mein AG mir nach meiner Eigenkündigung gem §629 BGB Freizeit zur Stellensuche gewähren muss, weiß ich bereits.
Dazu gehören alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Stellensuche wie Arbeitsamt, Bewerbungsgespräche und alle sonstigen Termine, die dem Auffinden einer neuen Beschäftigung dienen.

Gehört zu diesen „sonstigen Termine“ auch ein Probearbeiten?

Ich hatte nämlich schon ein Bewerbungsgespräch und das Unternehmen hat mich jetzt zu einem Probearbeiten ca. 5 Std. eingeladen.

Muss mich hierzu mein AG auch freistellen?

Lieben Dank an alle Experten!

Hallo pinocchio,

habt ihr einen Betriebsrat, den du fragen kannst? Als letzte Möglichkeit müsstest du vielleicht einen Tag Urlaub nehmen.

Hallo,
da kann ich nicht weiterhelfen. Das ist was für einen Arbeitsrechtler. Sorry
MfG

Hallo,
normalerweise ja aber was ist in diesem Land schon normal?
Sicherhaltshalber ist Rücksprache mit AG angebracht.
Viel Glück

Hallo Pinocchio1,
da habe ich leider keine Ahnung, ich hatte so einen Fall bisher noch nicht.

Sidebiker