Gehört Schenkung z. Anlasse z. Erbmasse?

Eine Ehefrau versorgt krebskranken (Endstadium)Mann nicht. Sie trennt sich von ihm. Er geht zur einen Tochter in Pflege und letzten Begleitung. Die Tochter hat nun 50. Geb. + Silberhochzeit, er will ihr seine Ersparnisse zu diesem Anlass schenken.
Kann sie das annehmen? Wird das Geld bei seinem Tod zur Erbmasse gezählt? Soll der Vater die Schenkung mit genauen Zahlen (z.B. 10.000 Euro) schriftlich machen?
Er hat noch eine zweite Tochter, die sich wie die Ehefrau nicht um ihn kümmert!
Danke, Karin

Hallo, trauriges Thema, aber wichtig zu klären.
Am besten sich umgehend mit einem Notar in Verbindung setzen, denn: obwohl Ehefrau getrennt lebt, ist sie erbteilberechtigt ebenso wie die 2. Tochter, auch wenn diese sich nicht um ihn kümmern. Er kann zwar Schenkungen vornehmen, aber damit dies dem Beschenkten im Erbfall wirklich keine Schwierigkeiten bereitet, würde ich hier einen Notar bestellen, um diese Punkte stich- und hiebfest zu klären. Viel Glück Euch und viel Stärke.

Hallo,
Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Todesdatem fallen trotzdem in die Erbmasse. Sinniger wäre hier ein Testament zu Gunsten der Tochter als Alleinerbin und Enterbung der Ehefrau und weiteren Tochter. Die beiden können dann nur noch den Pflichtteil, der ihnen zusteht, geltend machen. Testament kann jeder selbst verfassen. Es muss handschriftlich selbst geschrieben und unterzeichnet sein. Viele Grüße

Hallo,

der Vater kann das Geld und Ersparnisse vor seinem Tod der einen Tochter schenken. Er kann mit seinen Dingen zu Lebzeiten tun und lassen was er will.
Wenn dann der Todesfall eintritt, ist zum Vererben einfach nichts mehr da.
Zur Sicherheit würde ich ein handschriftliches Blatt (Testament ist es ja nicht) aufsetzen und schreiben, dass er der Tochter aus Dank für die Pflege und gleichzeitig zum 50. Geburtstag, sowie Silberhochzeit dies und das als Geschenk gemacht hat.
Die Geschenke braucht die Tochter auch vor den 2 anderen „Damen“ nicht zu verheimlichen. Die sollen das ruhig wissen und sich ärgern.

Viele Grüße
Uli

ich glaube steuerlich (Schenkungssteuer) sind 10.000,- € noch nicht bedeutsam.
Kann man das Geld nicht lieber als Aufwandsentschädigung o.ä. deklarieren und nicht als Schenkung - dann dürfte es keine Schwierigkeiten geben.

Man nimmt den Standardsatz für häusliche Pflege + Einkommensausfall und schon sind 10.000,- relativ schnell ausgegeben.

Evtl koennte die Schenkung einen Pflichtteilergaenzungsanspruch nach § 2325 BGB ausloesen.

Hallo Karin,

Meiner Ansicht gehört die Schenkung zur Erbmasse. Aber da die Frau ihren Vater pflegt, kann es sein, dass das dies angerechnet werden kann. Ich würde sicherheitshalber einen Notar fragen. Berlinois

meines Erachtens kann er ihr zu Lebzeiten schenken , was er will und Erbmasse ist das, was nach dem Tod zu vererben ist, also warum nicht. Außerdem kann ich ihn gut verstehen, würde es genauso machen !!!

Vielen Dank für die Antworten, haben sehr weiter geholfen!

meines Erachtens kann er ihr zu Lebzeiten schenken , was er
will und Erbmasse ist das, was nach dem Tod zu vererben ist,
also warum nicht. Außerdem kann ich ihn gut verstehen, würde
es genauso machen !!!

Guter Rat: Klären Sie das bei einem Anwalt oder notar. Eine Schenkung sollte ohnehin über einen Notar laufen und der wird sie dann bezüglich Erbrecht, Pflichtteilen und Rückforderungsmöglichkeiten beraten.

Hallo am besten ist es wenn der Pflegebedürftige es Schriftlich und einen Anwalt unterzeichnen läst.
Karl-Heinz

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworten kann. Ich war längere Zeit vom Internet abgeschnitten.
Die Antwort: Gegen Schenkung können die späteren Erbberechtigten nichts unternehmen. Da gilt (bemerkenswerterweise) das alte Sprichwort: Schenken und Wiederholen ist gestohlen.
Allerdings sind auch Schenkungen nur in einer bestimmten Größenordnung - meine Ahnung: so um die 100.000 Euro im Jahr sinnvoll. Darüber hinaus muss das Geschenk versteuert werden.
Grüße von
enrico-wohltorf

Danke für die Antwort!