Ich habe eine Frage, an jung und an alt.
Vor zwei Jahren haben wir meine Eltern und ich beschlossen
das Grundstück meiner Eltern zu teilen damit ich auf der anderen Hölfte bauen kann.
Wir haben alles in die Wege geleitet, dass das möglich wird.
Diese Erschließung ist mit Kosten von ca. 15-20.000 Euro zu beziffern.
Ich wußte nicht, wann ich dort baue, aber auf keinen Fall würde ich das Grundstück verkaufen und andere Leute meinen Eltern in den Garten setzen.
Seither ist etwas Zeit vergangen und es hat sich einiges geändert.
Jetzt ist es so, dass ich mit meiner Frau ein anderes Haus kaufen möchte.
Das Geld, das ich investiere wird mir fehlen und auch den Mehrertrag durch den Grundstücksverkauf könnten wir super gut gebrauchen.
Was denkt ihr?
Kann ich die Eltern Fragen, ob ich ihnen den Verkauf auf grund der neuen Situation zumuten kann?
Soll ich sie vor vollendete Tatsachen stellen und verkaufen?
Ich für meinen Teil denke mir, das wäre ein großer Vertrauensbruch gegenüber meinen ELtern,
daher hätte ich gerne ein paar Meinungen dazu.
Hallo Sebastian,
als ich Deine Frage gelesen habe, dachte ich zuerst, das kann er doch nicht machen. Dann habe ich ein wenig darüber nachgedacht und bin zu folgender Meinung gekommen:
Warum möchtest Du ein anderes Haus kaufen und nicht ein Neues bauen?
Vielleicht ist es günstiger, vielleicht möchte Deine Frau nicht in unmittelbarer Nähe zu ihren Schwiegereltern wohnen (reine Hypothese), vielleicht ist die Grundstückshälfte zu klein für Eure Pläne, oder aus anderen Gründen unpassend?
Es gibt viele mögliche Antworten.
Ich denke es wäre wichtig, sich über Deine Beweggründe im Klaren zu sein, und dann könntest Du auch mit Deinen Eltern zumindest darüber reden und versuchen Ihnen klar zu machen, warum Du Deine Meinung geändert hast.
Was ich auf keinen Fall machen würde, ist sie vor vollendete Tatsachen zu stellen, das gibt nur böses Blut. Wenn Euer Verhältnis in Ordnung ist, wird sich eine Lösung finden. Ich finde es immer besser mit offenen Karten zu spielen.
Alles Gute wünscht Conny.
zunächst einmal zur rechtlichen Situation, wurde das Grundstück nur geteilt, oder wurde dir auch die zweite Hälfte überschrieben. Nur dann brauchst du dir Gedanken über die Veräußerung machen, andernfalls würde auch die zweite Hälfte noch deinen Eltern gehören, und sie müssten verkaufen und ggf. den Erlös an dich verschenken.
Was die persönliche Seite angeht fällt auf, dass du überhaupt nichts zu den Motiven des Sinneswandels schreibst. Hier müsstest du dir zunächst einmal selbst klar werden und dann auch selbst beurteilen, ob man diese Motive als lauter ansehen kann oder nicht. Sind es lautere Motive, kannst, solltest und musst du hierüber mit deinen Eltern sprechen. Dabei ist insbesondere zu bedenken, dass auch deine Eltern sicherlich mit bestimmten Erwartungen die Teilung betrieben haben. Es liegt dann an dir, diesen Erwartungen unter den von dir jetzt gewünschten abweichenden Bedingungen entsprechend zu begegnen. Oft spielt die Absicherung im Alter durch pflegebereite Angehörige eine Rolle oder die Nähe zu Enkelkindern. Liegt das jetzt in Aussicht genommene Grundstück so, dass hier keinerlei Einbußen zu befürchten sind, oder würdest du so weit wegziehen, dass an eine Pflege nicht mehr zu denken wäre bzw. Enkelkinder nur noch zu den hohen Feiertagen zu Besuch kommen könnten? Wie würden Alternativen aussehen?
Alle von beiden Seiten potentiell bislang angestrebten Ziele der ursprünglichen Regelung sind entsprechend zu beleuchten und abzuwägen. Wenn du dann für auch in der neuen Situation eine Ausgewogenheit erreichen kannst, solltest du kein schlechtes Gewissen haben und offen mit deinen Eltern darüber sprechen. Wenn du aber feststellen musst, dass das neue Szenario nur zu einseitigen Vorteilen auf deiner Seite zum Nachteil deiner Eltern führen würde, musst du dir darüber im Klaren sein, dass deine Eltern es nicht akzeptieren werden und ggf. sogar Konsequenzen ziehen werden, die für dich schmerzlich sein könnten.
Gruß vom Wiz, der auch gerade unter höchst schwierigen Bedingungen Schwiegermutters Haus erweitert um umbaut um darin eine einem anderweitigen Neubau vergleichbare Wohnsituation mit vollkommen getrennten Wohnungen, etc. zu erzielen, die einen Ausgleich zwischen dem Pflegebedürfnis meiner Schwiegermutter und unserem Anspruch auf ungestörte Wohnverhältnisse erzielen soll
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]