Gehört studierender Sohn zur Bedarfsgemeinschaft?

Hallo,
Studierender Sohn ist am Studienort mit Zweitwohnung gemeldet und ist zusätzlich noch bei den Eltern gemeldet. Die Eltern beziehen für den Sohn noch Kindergeld.
Da Eltern demnächst ALG 2 beantragen müssen, nun folgende Fragen:

  1. Der Sohn soll nicht zur Bedarfsgemeinschaft gezählt werden, da er am Studienort wohnt. Muß er dafür den Erstwohnsitz bei den Eltern abmelden?

  2. Die Eltern wollen sein Kindergeld nicht zu ihrem Einkommen rechnen lassen. Können sie dafür bei der Familienkasse das Konto des Sohnes zur Überweisung des Kindergeldes angeben, oder bietet sich für beide Fragen eine andere Lösung an.
    Viele Grüße.

  1. Der Sohn soll nicht zur Bedarfsgemeinschaft gezählt werden,
    da er am Studienort wohnt.

Das Kind muss nicht im Antrag der Eltern angegeben werden.

  1. Die Eltern wollen sein Kindergeld nicht zu ihrem Einkommen
    rechnen lassen.

Dafür gibt es diesen offiziellen Vordruck:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

Schönen Gruß
T.