Ich will mein Haus verkaufen. Interessenten wollen die Einbauküche übernehmen. Ich möchte aber die relativ neue Unterbauspülmaschine vorher herausnehmen. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Hallo !
Die Rechtslage ist eine Sache,der normale Menschenverstand eine andere.
Wenn bei einer Besichtigung der Interessent sagt,er möchte die Einbauküche mit kaufen,dann geht er davon aus,alle Einbaugeräte und Küchenschränke,Spüle usw. die sichtbar sind,gehören zum Angebot.
Man muß es absprechen,Verkauf ja,aber ohne den GS.
Dann gibts auch keine Streitigkeiten.
Ist nichts abgesprochen,dann kann man mit Sicherheit davon ausgehen,eine Unterbau-Geschirrspülmaschine gehört zur Küche.
MfG
duck313
Unterbauspülmaschine vorher herausnehmen. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Es besteth Vertragsfreiheit. Also kann man im Kaufvertrag vereinbaren, was verkauft wird oder auch nicht verkauft wird.
Hallo
Gängige Praxis ist, dass alles was nicht fest mit dem Objekt verbunden ist, außer Innenleuchten, nicht Bestandteil des Hauses ist. Da eine Geschirrspülmaschine, genauso wie die Waschmaschine und die Mikrowelle, mit einem Stecker versehen sind, gehören sie nicht zum Bestand des Hauses. Der Herd, der normalerweise fest über eine Herdanschlussdose angeschlossen ist, gehört zum Haus.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Hallo
Gängige Praxis ist, dass alles was nicht fest mit dem Objekt
verbunden ist, außer Innenleuchten, nicht Bestandteil des
Hauses ist. Da eine Geschirrspülmaschine, genauso wie die
Waschmaschine und die Mikrowelle, mit einem Stecker versehen
sind, gehören sie nicht zum Bestand des Hauses. Der Herd, der
normalerweise fest über eine Herdanschlussdose angeschlossen
ist, gehört zum Haus.
Hi,
hmm, ich habe einen in die Küche eingebauten Geschirrspühler (selbe Front wie die Küche) wie sieht es dann damit aus?
Gruß
Tina
Ist die Geschirrspülmaschine dadurch fest mit dem Haus verbunden? Nein, sie hat lediglich eine Frontplatte im gleichen Dekor wie die Küche. Dekor-Fronten lassen sich auswechseln. Trotzdem, um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte man schon bei der Besichtigung darauf hinweisen, was nicht zum Verkauf gehört.
Meistens beginnt der Streit erst dann, wenn man beim Verkauf des Hauses weniger bekommen hat, als erhofft. Dann ist man sauer und möchte die Preisreduzierung durch Zurückbehaltung wieder aufbessern. Hierbei war die Verhandlung meistens nicht ausgewogen, da eine Partei glaubt, das sie zu kurz gekommen ist (schlechte, nicht ausgewogene Verhandlung).
Ist die Geschirrspülmaschine dadurch fest mit dem Haus
verbunden? Nein, sie hat lediglich eine Frontplatte im
gleichen Dekor wie die Küche. Dekor-Fronten lassen sich
auswechseln. Trotzdem, um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte
man schon bei der Besichtigung darauf hinweisen, was nicht zum
Verkauf gehört.
Aber das gleiche gilt ja auch für den eingebauten Herd und den eingebauten Kühlschrank und trotzdem verbleiben diese Geräte in der verkauften Küche.
Hallo Engelchen,
das ist nicht richtig. der Kühlschrank ist nicht fest mit dem Haus verbunden, daher gehört er auch nicht zum Haus oder zu der Küche. Der Herd ist aber nicht über einen Stecker mit dem Haus verbunden, sondern mit einer Herdanschlussdose. Dieser darf nur vom Elektriker angeschlossen werden. Dieser Anschluss ist die Verbindung zum Haus. Selbstverständlich bleibt es dir überlassen, was du mit verkaufen oder verschenken möchtest oder nicht. Wie immer liegt in der Klarheit die Wahrheit.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Hallo Engelchen,
das ist nicht richtig. der Kühlschrank ist nicht fest mit dem
Haus verbunden, daher gehört er auch nicht zum Haus oder zu
der Küche. Der Herd ist aber nicht über einen Stecker mit dem
Haus verbunden, sondern mit einer Herdanschlussdose. Dieser
darf nur vom Elektriker angeschlossen werden. Dieser Anschluss
ist die Verbindung zum Haus. Selbstverständlich bleibt es dir
überlassen, was du mit verkaufen oder verschenken möchtest
oder nicht. Wie immer liegt in der Klarheit die Wahrheit.
Hi,
nun, ich denke es kommt auf die Formulierung im Kaufvertrag an und ich bin mir bei weitem nicht sicher, ob da ein Kühlschrank und ein Geschirrspühler nicht auch zum mitverkauften Inventar gehört.
Der beste Schutz für unliebsame Überraschungen, wäre eine klare Formulierung im Kaufvertrag.
Gruß
Tina
Hallo Tina,
in Grundstückskaufverträgen heißt es nur, „mit verkauft wird eine Einbauküche mit dem Zeitwert von EUR…,00 Aufstellung gemäß Anlage“ Das ist deshalb wichtig, da dann auf diesen Wert keine Grunderwerbssteuer gezahlt werden muss. Mit dieser Aufstellung legen Verkäufer und Käufer fest, was zur Küche gehört und mit verkauft ist.
Gruß
Peter