Angenommen Familie A hat von Familie B ein Haus gekauft.
Im Kaufvertrag wurde mit festgehalten das der Zaun, der ein gesondertes Grundstück (welches mit gekauft wurde) umgibt entfernt werden muss. Es steht dort klar drin das die Eternitplatten von Familie B (verkäufer) zu entfernen ist.
Zwischen den Platten waren zwei große Stahltore, diese hat Familie B nun einfach verkauft, obwohl Familie A nicht gesagt hat das diese entfernt werden sollen. Gehören die Tore mit zu dem Hauskauf/ Grundstückskauf mit bei und muss der Verkäufer diese ersetzen? Oder gehören sie nicht dazu da diese nicht fest mit dem Haus verbunden sind?
LG hexedei