Gehören kommunale Eigengesellschaften zum Vermögen der Kommunalverwaltung?

Hallo zusammen,
im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunalverwaltungen in Niedersachsen bin ich auf die obige Fragestellung gestoßen.
Meines Erachtens gehören Regiebetriebe und auch Eigenbetriebe zum kommunalen Verwaltungsvermögen, da diese wie eine Abteilung oder ein Amt in den Verwaltungsaufbau eingegliedert sind. Wobei der Eigenbetrieb bereits zum Sondervermögen der Verwaltung zählt und auch eigene Organe besitzt.

Meine Frage wäre nun, inwiefern das Vermögen der Eigengesellschaft zum (Gesamt-) Vermögen der Kommunalverwaltung gehört.
Bzw. inwieweit die Eigengesellschaft als juristische Person des privaten Rechts zur Kommunalverwaltung als juristische Person des öffentlichen Rechts zählt.

Vielen Dank im Voraus!

Insoweit als dass diese Eigenbetriebe in Form einer juristischen Person des Privatrechts Eigentum juristischer Personen des öfentlichen Rechts sind bzw. letztere eben (Allein-)Gesellschafter dieser Unternehmen sind. Nun wäre vielleicht die Frage, nach welcher Methode der einzelne Betrieb bzw. das einzelne Unternehmen in Niedersachsen im Abschluss zu konsolidieren wäre. So sind ja zum Bleistift Stadtwerke nicht imemr im Allein- oder Mehrheitsbesitz der Kommune. Da wird es verschiedene Kriterien geben, nach denen zu beurteilen ist, auf welche Weise das Vermögen einer solchen Gesellschaft dann im „Konzernabschluss Kommune“ zu bewerten ist. Sie werden dadurch jedenfalls nicht selbst zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Genau das will man ja mit der Wahl solcher Betriebs- bzw. Rechtsformen umgehen.

Grüße