Hallo zusammen,
im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunalverwaltungen in Niedersachsen bin ich auf die obige Fragestellung gestoßen.
Meines Erachtens gehören Regiebetriebe und auch Eigenbetriebe zum kommunalen Verwaltungsvermögen, da diese wie eine Abteilung oder ein Amt in den Verwaltungsaufbau eingegliedert sind. Wobei der Eigenbetrieb bereits zum Sondervermögen der Verwaltung zählt und auch eigene Organe besitzt.
Meine Frage wäre nun, inwiefern das Vermögen der Eigengesellschaft zum (Gesamt-) Vermögen der Kommunalverwaltung gehört.
Bzw. inwieweit die Eigengesellschaft als juristische Person des privaten Rechts zur Kommunalverwaltung als juristische Person des öffentlichen Rechts zählt.
Vielen Dank im Voraus!