In den Jahren 2014 und 2015 hat ein Steuerbüro meine vollständige Buchhaltung gemacht incl. Umsatzsteuervoranmeldung. Für 2013 wurde auch die Gewerbesteuer gemeldet. Seit 2016 mache ich meine Buchhaltung nun aber selber.
Vergangene Woche bekomme ich Post vom Finanzamt, Umsatzsteuererklärung, vorläufig, da geschätzt. Das Steuerbüro hat also für 2014 und 2015 keine Umsatzsteuererklärung abgegeben. Ich bin davon ausgegangen, das gehört zu deren Aufgaben und die übernehmen alle Aufgaben die notwendig sind. Sehe ich das falsch? Gehört das nicht zu deren Aufgaben?
Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass diese noch übermittelt werden muss. Ich war 2013/2014 Existenzgründerin und habe dem Steuerbüro eine Vollmacht erteilt.
Für 2016 habe ich jetzt alles selber erledigt, war auch nicht besonders schwer.
Kleinunternehmer? Dann hat das Steuerbüro vielleicht einfach nicht übermittelt, weil sowieso nix rauskommt.
Ansonsten schau erstmal deine Unterlagen durch, das Steuerbüro hat dir Duplikate der Steuererklärungen geschickt, ist da eine Umsatzsteuererklärung dabei? Schau dir die Rechnungen an, hat das Steuerbüro die Umsatzsteuererklärung berechnet? Und was war der Auftrag des Steuerbüros - nur Buchführung oder auch Gewinnermittlung/ Jahresabschluss inkl. der (betrieblichen) Steuererklärungen?
Einzelunternehmen aber da mit Lebensmitteln gehandelt wird, nicht Umsatzsteuerbefreit.
Es lag eine Vollmacht vor, in an allen steuerlichen Angelegenheit vertreten zu werden.
Es wurde die monatliche Buchhaltung gemacht, es wurde die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und für 2013 wurde sogar noch die Gewerbesteuererklärung gemacht. Das einzige was nicht gemacht wurde, war die abschließende Umsatzsteuererklärung. Das Finanzamt hat letzte Woche für 2014 und 2015 den Umsatzsteuerbescheid jetzt rausgeschickt, eine Schätzung. Es soll nun über 10000,- € nachgezahlt werden.
Text der Vollmacht: „Der Bevollmächtigte ist berechtigt, in Steursachen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben…“
Es wurde nichts weiter vereinbart, dass nur die Buchhaltung gemacht werden soll!!!
Dann mal schnell Einspruch einlegen (schriftlich, mit dem Text: „Begründung folgt“), dann zu einem anderen Steuerberater gehen und alles machen lassen. Dann Zinsschaden und ggf. Mehrkosten bei altem Steuerberater geltend machen. Aber wichtig: Innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheides muss der Einspruch an das Finanzamt!
Also sehe ich das richtig, dass hier jemand seine Arbeit nicht gemacht hat?
Könnte sein. „Kleine“ Mandate werden in manchen Steuerbüros stiefmütterlich behandelt. Aber ich hüte mich, anhand der vorliegenden Sachverhaltsangaben eine endgültige Beurteilung vorzunehmen.
Hallo
aus meiner Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater kann ich nur folgendes sagen:
Ein Steuerberater führt die Tätigkeiten aus, die er mit seinem Mandanten im Rahmen eines Beratungsvertrags vereinbart hat. Was ich bei Kollegen immer wieder feststelle ist die Tatsache, dass dies nur unzureichend dokumentiert wird - anscheinend ist es bei dir ebenso, da davon „ausgehst“, dass das Büro diese Arbeiten erledigt.
Auf Basis deiner Informationen scheint aber eine Umsatzsteuererklärung nicht allzu schwer zu sein, da du als Existenzgründerin keinen allzu komplexen Abschluss bzw. Einnahmen-Überschussrechnung haben solltest.
Den Steuerberater würde ich einfach dezent darauf hinweisen, bei einer Schätzung gibt es die Möglichkeit mittels der Einreichung der letztendlich „richtigen“ Erklärung die Schätzung „aufzuheben“.
Beste Grüße,
Michael Jonas
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