Geht das Schreiben vom Gericht mit der Vorladung nur an den Anwalt oder auch an den Mandant?

Hallo,

angenommen bei einem Gütetermin hätte das Gericht bestimmt, das die Parteien beim Termin anwesend sein sollen, würde die Vorladung durch das Gericht dann sowohl an die Anwälte, als auch an die Mandanten gehen oder nur an die Anwälte, welche die Mandanten informieren müssten?
Denn Falls eine der Parteien nicht erscheinen würde, könnte die Gegenpartei ein Versäumnisurteil beantragen.

Gruß

Darius

Wenn das persönliche Erscheinen der Parteien erforderlich ist, erhält man unmittelbar eine Ladung vom Gericht. Der Anwalt erhält ebenfalls eine Ladung