Hallo,
angenommen bei einem Gütetermin hätte das Gericht bestimmt, das die Parteien beim Termin anwesend sein sollen, würde die Vorladung durch das Gericht dann sowohl an die Anwälte, als auch an die Mandanten gehen oder nur an die Anwälte, welche die Mandanten informieren müssten?
Denn Falls eine der Parteien nicht erscheinen würde, könnte die Gegenpartei ein Versäumnisurteil beantragen.
Gruß
Darius