Geht das? Vertragsgrenze bei Kommanditgesellschaft

Hallo Wissende,

ich hätte ein paar Fragen zur Kommanditgesellschaft. Würde mich freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Zunächst kurz eine Fallbeschreibung:

Nehmen wir an A und B gründen eine Kommanditgesellschaft. A + B fungieren als Komplementäre und eine weitere Person C als Kommanditist.
Die KG soll im Laufe der Zeit eine große Anzahl an Kommanditisten aufnehmen, die jeweils nur einen kleinen Betrag (sagen wir 0,50€) einlegen. Ebenfalls scheiden im Laufe der Zeit auch einige der Kommanditisten wieder aus.

Die Fragen:

1.Kann ein Gesellschaftervertrag für eine KG so aufgesetzt werden, dass es alleine den Komplementären obliegt Kommanditisten aufzunehmen bzw. zu entlassen? Soll heissen die Kommanditisten erklären sich im Vertrag damit einverstanden, dass die Gesellschaft beliebig viele weitere Kommanditisten aufnehmen bzw. entlassen kann ohne Ihre Zustimmung?
2.Wenn das möglich ist, muss jeder Kommanditist im Handelsregister eingetragen werden oder reicht es aus, wenn dort nur die Komplementäre stehen? Da sich an denen ja nichts ändert müsste das Register ja nicht geändert werden, es bleibt doch somit immer aktuell, oder?
3.Können die Rechte eines Kommanditisten im Vertrag derart beschränkt werden, dass er KEINE Rechte hat? Sprich er bezahlt die 0,50€ und das wars. Mit diesen haftet er, nicht mehr und nicht weniger, keine Gewinnbeteiligung, kein Mitspracherecht in irgendeiner Situation und/oder Angelegenheit.

Oder die Masterfrage:

Kann der Gesellschaftervertrag nach Belieben gestaltet werden? Mit der Folge, dass der Kommanditist an diesen gebunden ist, wenn er die Bedingungen akzeptiert hat.
Wenn man mal von Dingen absieht die nun wirklich offenkundig gegen Sitten und Anstand verstoßen (ok, hier bleibt die Frage offen, ob nicht bereits die Beschränkung der Rechte auf “keine Rechte” gegen die guten Sitten verstoßen).

Vielen Dank vorab für Eure Mühen. Bin schon sehr gespannt auf Eure Antworten.

Grüße
triplebt7

Hallo,

mal eine Frage: Hast Du jemals in Deinem Leben eine Ausgabe des HGB in den Händen gehabt oder eine Online-Version davon gesehen?

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

ja, habe ich.

Da ich es aber offensichtlich nicht ganz verstanden habe was dort steht, von §§ 161 bis 177 bzw. §§105 bis 169, wollte ich hier mal nachfragen.

Grüße

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Hallo,

ja, habe ich.

ich frage nur, weil schon die zweite Frage glasklar im HGB beantwortet wird:
http://dejure.org/gesetze/HGB/162.html

Gruß,
Christian

Christian, vielen Dank für Deine Antwort.

Sorry, aber 162 muss ich total überlesen haben. Wie gesagt tue ich mich etwas schwer mit den Formulierungen.

Dennoch nochmals Danke.

Grüße

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Hallo noch einmal,

1.Kann ein Gesellschaftervertrag für eine KG so aufgesetzt
werden, dass es alleine den Komplementären obliegt
Kommanditisten aufzunehmen bzw. zu entlassen? Soll heissen die
Kommanditisten erklären sich im Vertrag damit einverstanden,
dass die Gesellschaft beliebig viele weitere Kommanditisten
aufnehmen bzw. entlassen kann ohne Ihre Zustimmung?

das kommt auf den Gesellschaftsvertrag an, vgl. § 119 HGB.

3.Können die Rechte eines Kommanditisten im Vertrag derart
beschränkt werden, dass er KEINE Rechte hat? Sprich er bezahlt
die 0,50€ und das wars. Mit diesen haftet er, nicht mehr und
nicht weniger, keine Gewinnbeteiligung, kein Mitspracherecht
in irgendeiner Situation und/oder Angelegenheit.

S.o.

Gruß,
Christian

Christian,

super, vielen Dankf für Deine nochmalige Antwort. Du hast mir sehr geholfen. Auch wenn ich mich etwas ungeschickt angestellt habe.

Grüße

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