Moin,
unsere derzeitige Vermieterin hat ihre Eigentumswohnung, in der meine Frau und ich wohnen, an ihre Hausverwaltung abgegeben.
Wir befürchten nun, daß u.U. ein neuer Vertrag durch den „neuen“ Vermieter ins Haus steht.
Darf der „neue“ Vermieter u.U. den Vertrag, den meine Frau und ich unterzeichnet haben, ändern, höhere Miete oder Renovierungsarbeiten verlangen?
In unserem derzeitigen Vertrag steht nähmlich, daß wir bei Auszug, die Wohnung besenrein übergeben sollen.
Liebe Grüße
N. Sch.
Hallo,
Kauf bricht nicht Miete. Rechte und Pflichten gehen an den neuen Eigentümer über.
Da der alte Vertrag somit weiter besteht gibt es keinen Grund für einen Neuen.
Gruß,
Steve
Hallo!
Da braucht man nichts befürchten.
Der alte Vertrag gilt unbegrenzt und mit allen darin vereinbarten Dingen weiter.
Der neue Vermieter kann nicht verlangen, es müsste ein neuer Vertrag abgeschlossen werden !
Freiwillig wäre es zwar möglich, aber es würde in den seltensten Fällen dem Mieter mehr Rechte einräumen. Man könnte Vertragsangebot rechtlich prüfen lassen, aber besser wohl gleich ablehnen.
Mieterhöhung kann er neue Vermieter im Rahmen der Gesetze natürlich vornehmen. Modernisieren darf er natürlich auch, wobei sich dann die Miete ebenfalls erhöhen kann.
Aber das hätte der alte Vermieter ja auch machen dürfen. Es ändert sich also nichts.
MfG
duck313
Danke vielmals für die Antwort. So hatte ich das auch aus dem Bauch raus vermutet.
Auch Ihnen herzlichen Dank. Was anderes hatte ich eigentlich auch nicht vermutet. Aber es ist schon von Vorteil, wenn man sich andere Meinungen und Ratschläge im Vorfeld einholt. Daaaanke