Geht eine Sache irgendwann in Besitz über wenn

…sie sich auf fremdem Grund und Boden befindet?
Also erstmal genaueres:
Dem Grundstückbesitzer A wird ein Baustromkasten (BSK) Ende letzen Jahres ohne seine Zustimmung auf sein Grundstück gestellt da auf dem Nachbargrundstück ein Haus gebaut wird. Er duldet dies, da es Winter ist und er den Garten zu dieser Jahreszeit eh nicht nutzen wird und der Bau mit wenigen Monaten angegeben ist (Fertighaus).
Im März des Folgejahres ist der Bau abgeschlossen und das örtliche Stromunternehmen hat den BSK abgeklemmt. Der BSK kann also vom BSK-Vermieter abgeholt werden, was der Häuslesbauer auch in Auftrag gibt.
Der BSK-Vermieter nennt Ihm einen Termin (ca. eine Woche später).
Über eine Woche später steht der BSK immer noch auf dem Grundstück von A.
A nimmt Kontakt mit dem BSK-Vermieter per Email auf. Es wird vom BSK-Vermieter wieder ein Termin bis spätestens in einer Woche genannt. 2 Wochen später steht der BSK noch immer auf dem Grundstück des A. Der BSK-Vermieter reagiert nun weder auf Emails von A noch auf Anrufe des Häuslebauers (nimmt niemand ab).
Nun stellt sich mir die Frage ob A rechtlich gesehen irgendwann den BSK veräußern darf oder bspw. zum Schrott bringen darf, weil er in seinen Besitz übergegangen ist?
Oder darf A bspw. sein Auto auch in den Garten seines Nachbarn stellen ohne dass dieser etwas dagegen zun kann?
Falls das völlig abwägig ist, welches Recht hat nun A und was kann er tun?

Danke schon mal für euere Antworte! :smile:

Ja.
Hallo!

Guckst du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung

Grüße

Andreas

Glaube kaum dass A 10 Jahre einen BSK in seinem Garten stehen haben möchte bis er ihn endlich los werden kann. Dies kann nicht die Lösung des Problems sein… Trotzdem Danke für den Hinweis.
Was kann A nun also alternativ tun?

Was kann A nun also alternativ tun?

… über Stellplatzgebühren, Bewachung und Reinigung.

Gruß

Stefan

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Hallo Stefan,

Praktischer Tip.

Nimm deinen Nachbarn und tragt das Ding die 10 m auf sein Grundstück.

Gruß
vom Canadier

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Wer Streit sucht soll Ihn haben.
Hallo Michi,

schon mal mit Deinem neuen Nachbarn geredet? Soll billiger als Streiten sein.

Wobei ich ein wenig verstehen kann, wenn der Neue ohne fragen seinen Stromanschluß einfach auf Dein Grundstück stellt.

Gruß vom Canadier

Natürlich solltest Du nicht Gleiches mit gleichen vergelten.

Also Auto ohne Fragen im Nachbargrundstück, geht gar nicht.

Guckst du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung

Und Eigenbesitz und guter Glaube ergeben sich in unserem Fall woraus?

Hallo,

Nun stellt sich mir die Frage ob A rechtlich gesehen
irgendwann den BSK veräußern darf oder bspw. zum Schrott
bringen darf, weil er in seinen Besitz übergegangen ist?
Oder darf A bspw. sein Auto auch in den Garten seines Nachbarn
stellen ohne dass dieser etwas dagegen zun kann?
Falls das völlig abwägig ist, welches Recht hat nun A und was
kann er tun?

versuchen wir es doch mal zur Abwechslung mit einer rechtlichen Antwort. Das Grundstück gehört seinem Eigentümer, sozusagen, und der ist gleichzeitig auch Besitzer. Daraus ergeben sich Konsequenzen, die man nachlesen kann:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

Kurz: man kann den Plunder abfahren und lagern lassen und die Herausgabe von der Bezahlung der Rechnung abhängig machen.

Gruß
Christian

Hallo!

Und Eigenbesitz und guter Glaube ergeben sich in unserem Fall
woraus?

Da musst du ihn schon selber fragen, warum er das glaubt.

Grüße

Andreas

Und Eigenbesitz und guter Glaube ergeben sich in unserem Fall
woraus?

Da musst du ihn schon selber fragen, warum er das glaubt.

Nein, man muß Dich fragen, wie Du darauf kommst, daß Ersitzung hier irgendeine Rolle spielen könnte, weil das offensichtlich nicht der Fall ist.

C.

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Hallo!

Nein, man muß Dich fragen, wie Du darauf kommst, daß Ersitzung
hier irgendeine Rolle spielen könnte, weil das offensichtlich
nicht der Fall ist.

Ob Ersitzung eine Rolle spielt, kann der Fragesteller aus dem Wikipedia-Artikel entnehmen. Die Bedingungen stehen drin. Ob sie erfüllt sind, sollte er wohl selbst am besten wissen.

Grüße

Andreas

wer redet hier den von „meinem“ nachbarn :wink: du meinst den nachbarn des A? :stuck_out_tongue:
nee spass bei seite, ich verstehe mich blendend mit unserm neuen nachbarn. der konnte bzw kann für diese sache auch garnix. der BSK-vermieter hat letztes jahr völlig eigenmächtig den BSK bei uns abgestellt, mit der nachträglichen begründung „er hatte nur ein kurzes kabel dabei“ (BS wurde an unserem hausdach-stromanschluss angeschlossen).

und das mit dem auto oder was auch immer war nur so ein gedankenspiel :wink: was wäre wenn… irgendwelche gestze muss es da ja geben

hallo christian,

mh,war mir diese antwort nun etwas zu „rechtlich“!? was willst du mir damit sagen? darf der BSK also ohne weiteres von mir entfernt werden?

wenn ich ehrlich sein soll, so ganz genau kann ich das nicht beantworten ob die bedingungen so erfüllt sind. komme mit diesem „rechtsdeutsch“ nicht so ganz klar. aus diesem grund bin ich ja hier, habe erhofft dass mir hier das einer so richtig erklären kann. danke für eure mühe

gruß michi

Hallo,

mh,war mir diese antwort nun etwas zu „rechtlich“!? was willst
du mir damit sagen? darf der BSK also ohne weiteres von mir
entfernt werden?

ich will damit sagen, daß der Besitzer eines Grundstücks eine Besitzstörung beseitigen kann. Die Auslegung des Sachverhaltes ist aber nicht trivial. Man kann es so interprtieren, daß die Vereinbarung, den Kasten da abzustellen, abgelaufen ist und der Aufsteller es nun versäumt hat, ihn rechtzeitig abzuholen. Der angesprochene Verzug läge also schon vor. In diesem Fall gälte das, was ich schrieb.

Gruß
Christian

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Vielen Dank!