…sie sich auf fremdem Grund und Boden befindet?
Also erstmal genaueres:
Dem Grundstückbesitzer A wird ein Baustromkasten (BSK) Ende letzen Jahres ohne seine Zustimmung auf sein Grundstück gestellt da auf dem Nachbargrundstück ein Haus gebaut wird. Er duldet dies, da es Winter ist und er den Garten zu dieser Jahreszeit eh nicht nutzen wird und der Bau mit wenigen Monaten angegeben ist (Fertighaus).
Im März des Folgejahres ist der Bau abgeschlossen und das örtliche Stromunternehmen hat den BSK abgeklemmt. Der BSK kann also vom BSK-Vermieter abgeholt werden, was der Häuslesbauer auch in Auftrag gibt.
Der BSK-Vermieter nennt Ihm einen Termin (ca. eine Woche später).
Über eine Woche später steht der BSK immer noch auf dem Grundstück von A.
A nimmt Kontakt mit dem BSK-Vermieter per Email auf. Es wird vom BSK-Vermieter wieder ein Termin bis spätestens in einer Woche genannt. 2 Wochen später steht der BSK noch immer auf dem Grundstück des A. Der BSK-Vermieter reagiert nun weder auf Emails von A noch auf Anrufe des Häuslebauers (nimmt niemand ab).
Nun stellt sich mir die Frage ob A rechtlich gesehen irgendwann den BSK veräußern darf oder bspw. zum Schrott bringen darf, weil er in seinen Besitz übergegangen ist?
Oder darf A bspw. sein Auto auch in den Garten seines Nachbarn stellen ohne dass dieser etwas dagegen zun kann?
Falls das völlig abwägig ist, welches Recht hat nun A und was kann er tun?
Glaube kaum dass A 10 Jahre einen BSK in seinem Garten stehen haben möchte bis er ihn endlich los werden kann. Dies kann nicht die Lösung des Problems sein… Trotzdem Danke für den Hinweis.
Was kann A nun also alternativ tun?
Nun stellt sich mir die Frage ob A rechtlich gesehen
irgendwann den BSK veräußern darf oder bspw. zum Schrott
bringen darf, weil er in seinen Besitz übergegangen ist?
Oder darf A bspw. sein Auto auch in den Garten seines Nachbarn
stellen ohne dass dieser etwas dagegen zun kann?
Falls das völlig abwägig ist, welches Recht hat nun A und was
kann er tun?
versuchen wir es doch mal zur Abwechslung mit einer rechtlichen Antwort. Das Grundstück gehört seinem Eigentümer, sozusagen, und der ist gleichzeitig auch Besitzer. Daraus ergeben sich Konsequenzen, die man nachlesen kann: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…
Kurz: man kann den Plunder abfahren und lagern lassen und die Herausgabe von der Bezahlung der Rechnung abhängig machen.
Nein, man muß Dich fragen, wie Du darauf kommst, daß Ersitzung
hier irgendeine Rolle spielen könnte, weil das offensichtlich
nicht der Fall ist.
Ob Ersitzung eine Rolle spielt, kann der Fragesteller aus dem Wikipedia-Artikel entnehmen. Die Bedingungen stehen drin. Ob sie erfüllt sind, sollte er wohl selbst am besten wissen.
wer redet hier den von „meinem“ nachbarn du meinst den nachbarn des A?
nee spass bei seite, ich verstehe mich blendend mit unserm neuen nachbarn. der konnte bzw kann für diese sache auch garnix. der BSK-vermieter hat letztes jahr völlig eigenmächtig den BSK bei uns abgestellt, mit der nachträglichen begründung „er hatte nur ein kurzes kabel dabei“ (BS wurde an unserem hausdach-stromanschluss angeschlossen).
und das mit dem auto oder was auch immer war nur so ein gedankenspiel was wäre wenn… irgendwelche gestze muss es da ja geben
wenn ich ehrlich sein soll, so ganz genau kann ich das nicht beantworten ob die bedingungen so erfüllt sind. komme mit diesem „rechtsdeutsch“ nicht so ganz klar. aus diesem grund bin ich ja hier, habe erhofft dass mir hier das einer so richtig erklären kann. danke für eure mühe
mh,war mir diese antwort nun etwas zu „rechtlich“!? was willst
du mir damit sagen? darf der BSK also ohne weiteres von mir
entfernt werden?
ich will damit sagen, daß der Besitzer eines Grundstücks eine Besitzstörung beseitigen kann. Die Auslegung des Sachverhaltes ist aber nicht trivial. Man kann es so interprtieren, daß die Vereinbarung, den Kasten da abzustellen, abgelaufen ist und der Aufsteller es nun versäumt hat, ihn rechtzeitig abzuholen. Der angesprochene Verzug läge also schon vor. In diesem Fall gälte das, was ich schrieb.