Geht eine Storno - Rechnung ohne Minuszeichen?

Guten Tag,

neulich habe ich gehört, dass eine Storno - Rechnung bzw. deren Gesamtbetrag auch ohne Minuszeichen ausgewiesen werden darf, soweit ansonsten erkennbar ist, dass das ein Stornobeleg ist. Stimmt das? Gibt es ein Gesetz bzw. eine Vorschrift dazu?

Danke

Zu Rechnungen findest du die wesentlichen Vorschriften hier:

§§ 14 ff. UStG, §§ 31 ff. UStDV, Abschn, 14 ff. UStAE, diverse BMF-Schreiben und OFD-Erlasse, ggf. Vorschriften des Handelsrechts, falls ein Kaufmann abrechnet, ggf. Vorschriften aus dem Bereich des Verbraucherschutzes, falls an einen Verbraucher abgerechnet wird, ggf. weitere Vorschriften wie VOB usw. soweit einschlägig.

Zu Minuszeichen findet man da aber nichts.

Kommt drauf an, wie man das in seinem Fakturaprogramm eingestellt hat.
Wenn der Beleg als GUTSCHRIFT gekennzeichnet ist, kann der Betrag an sich auch ohne Minuszeichen sein.
Ich persönlich finde das aber immer sehr verwirrend, wenn einmal die Positiven Beträge auf einer gemischten Rechnung als solche ausgewiesen sind und einmal anderes, nur weil das Endergebnis andersrum ist.

ist das die Verwendung eines umgangssprachlichen Begriffs in einem Zusammenhang, in dem er fachlich große Probleme bei der Umsatzsteuer verursachen kann.

Eine Gutschrift ist die Abrechnung des Leistungsempfängers für den Erbringer einer Leistung gem. § 14 Abs 2 S. 2 UStG, so wie z.B. Versicherungen die Provisionen für ihre Agenturen oder Mühlen die Getreidelieferungen von Landwirten abrechnen.

Wenn ein Unternehmer eine von ihm selbst ausgestellte Rechnung rückwirkend korrigieren oder stornieren will, sollte er sie eben nicht als „Gutschrift“ bezeichnen, um nicht abziehbare Vorsteuer beim Leistungsempfänger und unberechtigt ausgewiesene USt bei sich selbst zu vermeiden. D.h. der Beleg darf nicht als Gutschrift bezeichnet werden, sondern er sollte Rechnungskorrektur oder Stornorechnung heißen.

Schöne Grüße

MM

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