Der Vater zweier Kinder stirbt und hinterläßt etwa 100000 Euro. Das eine Kind verzichtet zu Gunsten seiner Kinder, da er selbst verschuldet ist, folglich bekommen seine Kinder 50000 Euro.
Das andere Kind des Vaters bekommt 50000 Euro.
Nun war der Vater geschieden und die Mutter bekommt Sozialhilfe.
Nun zur Frage:
Kann das Sozialamt an das Geld der Erbschaft (also der Kinder), da ja der Sohn hoch verschuldet ist oder wird der andere Sohn allein zur Zahlung herangezogen?
deine fragestellung ist aufgrund der sachverhaltsdarstellung schwer nachvollziehbar, da die chronolige der ereignisse nicht klar wird.
ist folgendes passiert:
mann und frau leben im gesetzlichen güterstand der zuge-winngemeinschaft. sie lassen sich scheiden. gleichwohl bestehen nacheheliche unterhaltsansprüche der frau gegen den mann. frau wird sozialfall. sozialamt zahlt direkt an frau will aber rückgriffs-ansprüche gegen ihren ex-mann verfolgen. währenddessen stirbt ex-mann und die von dir geschilderte erbfolge tritt ein.
war das so oder anders ? ich jeder anderen tatsachenalternative macht die frage keinen sinn, da es zwar nacheheliche unterhaltspflichten gibt, die auf das sozialamt übergehen können aber keine unterhaltspflichten nach dem tode des ex-mannes gegenüber sein ex-frau.