Hallo liebe WWWW-lers,
nehmen wir mal an, es gäbe eine Straße. Auf der rechten Seite dieser Straße befindet sich ein Park, welchen man mit einem Hund nicht durchqueren darf. Es befindet sich dort allerdings KEIN Gehweg !!!
Auf der linken Seite der Straße gibt es zwar einen Gehweg ABER es handelt sich auch hier um Parkgelände welches man MIT HUND nicht durchqueren darf.
Es gibt für Anwohner MEINER Straße keine Möglichkeit mit einem Hund auf die andere Seite zu gelangen ohne durch den Park zu laufen.
Deshalb meine Frage: Muss ein Gehweg (laut welcher Verordnung) vorhanden sein und muss eine Ausnahmegenehmigung für Hundebesitzer gewährt werden für die Durchquerung des Parkes mit Hund ?? (Diese besteht übrigens mündlich aber es will wohl jetzt keiner mehr gewesen sein)
Ihr würdet mir mit diesen Angaben wirklich sehr helfen. Ich hoffe es ist halbwegs verständlich.
Danke.
joyyy
Hi,
deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten, aber mir fiel spontan ein, dass das doch eine interessante Geschichte für das örtliche Käseblatt sein könnte!? Vielleicht klärt es sich dadurch.
Gruß
Nelly
Hallo Nelly!
…dass das doch eine interessante Geschichte
für das örtliche Käseblatt :sein könnte!?
Ja. Außerdem würde ich den Sachverhalt in der Fragestunde der öffentlichen Gemeindevertreterversammlung zur Sprache bringen. So etwas wird protokolliert und versickert nicht. In aller Regel wird dann die geeignete Stelle der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme aufgefordert. In der nächsten öff. Sitzung berichtet der Bürgermeister/Vorsitzende der Veranstaltung, was sich in der Sache getan hat.
Gruß
Wolfgang
Das werden wir tun - vielen Dank
Hallo und vielen Dank für Eure Mitteilung.
Ich werde mich heute zunächst an die Stadt wenden und sollte ich dort nicht auf offene Ohren stoßen, muss ich Ärger machen.
Interessanter ist nämlich, dass ich am Wochenende von zwei Parkwächtern derart bedrängt und auch beschimpft wurde - weil ich den Weg mit Hunde nutze-, dass ich Anzeige bei der Polizei erstatten musste.
Gruß
joyyy
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