Hallo,
in wie weit ist es einem Händler, Obsthändler gestattet, den Gehweg vor seinem Geschäft auch als Verkaufsfläche zu nutzen, indem er dort seine Obstkisten und Paletten aufstellt? Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung bzw. ein Mindestmaß welches eingehalten werden muß und wenn ja, an wen kann man sich wenden um auf diesen Mißstand hinzuweisen? Ist das Ordnungsamt dafür eventuell zuständig?
MfG
Daniel
Ist das Ordnungsamt
dafür eventuell zuständig?
hi,
ja, Ordnungsamt ist zuständig
grüsse
dragonkidd
Hallo,
ganz einfach, man braucht eine straßenrechtliche Sondernutzungsgenehmigung, die man idR. beim Ordnungsamt beantragst. Da es sich um die geschäftliche Nutzung vor dem Laden handelt, hat man auch einen erhöhten Anspruch, diese zu erhalten. In der Genehmigung werden dann die Zeiten und auch die Stellzonen bestimmt. Es wird aber wahrscheinlich eine Sondernutzungsgebühr hierfür anfallen.
Gruß
Dea
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