wir haben vor kurzen ein neues haus plus garage gebaut. nun hat
mir ein bekannter gesagt, dass die gemeinde das absenken des
gehwegs vor der garage zahlen muss.
meine fragen sind nun: stimmt das, dass die gemeinde zahlen
muss?
Falls ja, wo ist das niedergeschrieben?
wir haben vor kurzen ein neues haus plus garage gebaut. nun
hat
mir ein bekannter gesagt, dass die gemeinde das absenken des
gehwegs vor der garage zahlen muss.
meine fragen sind nun: stimmt das, dass die gemeinde zahlen
muss?
Dies ergibt sich schon aus der Tatsache, dass der Gehweg öffentliches Eigentum ist und die Gemeinde für Mängel haftet. Ob die Gemeinde nun den Mangel beseitigen muss, hängt wohl auch davon ab, ab das Absinken des Gehweges ggfls. eine Unfallstelle ist oder gar bei der Zufahrt zur Garage so gravierend ist, dass ein Schaden an einem Fahrzeug zu befürchten ist. Hier also die Gemeinde auf den Schaden hinweisen. Gleichzeitig (wenn Schaden an einem Fahrzeug zu befürchten ist) vorsorglich erklären, dass für entstehende Schäden bei der Zufahrt an Fahrzeugen Du die Gemeinde in Regress nehmen wirst.
Ich denke das gehört zu den sog. „Erschließungskosten“.
Über Umfang des Begriffes und Höhe müsstest Du eine Rechnung von der Gemeinde haben.
Grüße,
Mathias
wir haben vor kurzen ein neues haus plus garage gebaut. nun
hat
mir ein bekannter gesagt, dass die gemeinde das absenken des
gehwegs vor der garage zahlen muss.
meine fragen sind nun: stimmt das, dass die gemeinde zahlen
muss?
Falls ja, wo ist das niedergeschrieben?
mit den Erschliessungskosten werden die Kosten der Zufahrt u.a. auch bezahlt. Und hier hat die Gemeinde eine ordnungsgemässe fachlich Ausführung zu erbringen. Also sind Schäden am Gehweg von der Gemeinde zu beseitigen.
Gruss Günter
Ich denke das gehört zu den sog. „Erschließungskosten“.
Über Umfang des Begriffes und Höhe müsstest Du eine Rechnung
von der Gemeinde haben.
Grüße,
Mathias
wir haben vor kurzen ein neues haus plus garage gebaut. nun
hat
mir ein bekannter gesagt, dass die gemeinde das absenken des
gehwegs vor der garage zahlen muss.
meine fragen sind nun: stimmt das, dass die gemeinde zahlen
muss?
Falls ja, wo ist das niedergeschrieben?
vielleicht hab ich mich ein bisschen undeutlich ausgedrückt
(sorry).
ICH möchte den Gehweg absenken (lassen), damit ich leichter in
die garage einfahren kann. jetzt interressiert mich, ob ich oder
die Gemeinde das zahlen muss.
Hallo Günter.
Weißt du, ob das in Österreich auch so ist?
(Sollte ja normalerweise überall so sein, oder nicht)
Danke
Hallo,
mit den Erschliessungskosten werden die Kosten der Zufahrt
u.a. auch bezahlt. Und hier hat die Gemeinde eine
ordnungsgemässe fachlich Ausführung zu erbringen. Also sind
Schäden am Gehweg von der Gemeinde zu beseitigen.
ich gehe davon aus, dass Du die Kosten selbst tragen musst. Sprich mit dem zuständigen Amt.
Gruss Günter
vielleicht hab ich mich ein bisschen undeutlich ausgedrückt
(sorry).
ICH möchte den Gehweg absenken (lassen), damit ich leichter in
die garage einfahren kann. jetzt interressiert mich, ob ich
oder
die Gemeinde das zahlen muss.
ich habe keine Ahnung, was in Österreich rechtlich zulässig oder durch kommunale Verordnungen möglich ist.
Gruss Günter
Weißt du, ob das in Österreich auch so ist?
(Sollte ja normalerweise überall so sein, oder nicht)
Danke
Hallo,
mit den Erschliessungskosten werden die Kosten der Zufahrt
u.a. auch bezahlt. Und hier hat die Gemeinde eine
ordnungsgemässe fachlich Ausführung zu erbringen. Also sind
Schäden am Gehweg von der Gemeinde zu beseitigen.
Die Gemeinde hat doch die Bebauung bewilligt zumindest grundsätzlich geplant. Davon geh ich wenigstens aus. Muß sie dann nicht auch für die (vernünftige) Zuwegung sorgen ?
Und ein Bordstein in normaler Höhe ist ja nun mal für ein Auto nicht sehr bekömmlich. Oder endet die Verpflichtung am Bordstein ?
es ist üblich, dass die Gemeinde den Bordstein setzt. Sinnvoll und von vielen Gemeinden wird es auch so gehandhabt, wird für ein Grundstück ein abgerundeter Bordstein angebracht. Generell gilt jedoch, dass der Grundstückseigentümer selbst für den Zugang sorgen muss.
Gruss Günter
entschuldige, ich muss doch nochmal nachfragen.
Die Gemeinde hat doch die Bebauung bewilligt zumindest
grundsätzlich geplant. Davon geh ich wenigstens aus. Muß sie
dann nicht auch für die (vernünftige) Zuwegung sorgen ?
Und ein Bordstein in normaler Höhe ist ja nun mal für ein Auto
nicht sehr bekömmlich. Oder endet die Verpflichtung am
Bordstein ?
Also ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass die Absenkung der Anlieger bezahlen muss. Richtig teuer wird es, wenn im Gehweg irgendwelche Revisionsschächte untergebracht sind. Die müssen dann auch tiefer gelegt werden.