Gehwegabsenkung bei Einfahrt - Wer zahlt?

hallo liebe www-ler,

wir haben vor kurzen ein neues haus plus garage gebaut. nun hat
mir ein bekannter gesagt, dass die gemeinde das absenken des
gehwegs vor der garage zahlen muss.
meine fragen sind nun: stimmt das, dass die gemeinde zahlen
muss?
Falls ja, wo ist das niedergeschrieben?

danke euch allen für die antworten

leo

hallo,

wir haben vor kurzen ein neues haus plus garage gebaut. nun
hat
mir ein bekannter gesagt, dass die gemeinde das absenken des
gehwegs vor der garage zahlen muss.
meine fragen sind nun: stimmt das, dass die gemeinde zahlen
muss?

Dies ergibt sich schon aus der Tatsache, dass der Gehweg öffentliches Eigentum ist und die Gemeinde für Mängel haftet. Ob die Gemeinde nun den Mangel beseitigen muss, hängt wohl auch davon ab, ab das Absinken des Gehweges ggfls. eine Unfallstelle ist oder gar bei der Zufahrt zur Garage so gravierend ist, dass ein Schaden an einem Fahrzeug zu befürchten ist. Hier also die Gemeinde auf den Schaden hinweisen. Gleichzeitig (wenn Schaden an einem Fahrzeug zu befürchten ist) vorsorglich erklären, dass für entstehende Schäden bei der Zufahrt an Fahrzeugen Du die Gemeinde in Regress nehmen wirst.

Gruss Günter

Hi!

Ich denke das gehört zu den sog. „Erschließungskosten“.
Über Umfang des Begriffes und Höhe müsstest Du eine Rechnung von der Gemeinde haben.

Grüße,

Mathias

wir haben vor kurzen ein neues haus plus garage gebaut. nun
hat
mir ein bekannter gesagt, dass die gemeinde das absenken des
gehwegs vor der garage zahlen muss.
meine fragen sind nun: stimmt das, dass die gemeinde zahlen
muss?
Falls ja, wo ist das niedergeschrieben?

danke euch allen für die antworten

leo

Hallo,

mit den Erschliessungskosten werden die Kosten der Zufahrt u.a. auch bezahlt. Und hier hat die Gemeinde eine ordnungsgemässe fachlich Ausführung zu erbringen. Also sind Schäden am Gehweg von der Gemeinde zu beseitigen.

Gruss Günter

Ich denke das gehört zu den sog. „Erschließungskosten“.
Über Umfang des Begriffes und Höhe müsstest Du eine Rechnung
von der Gemeinde haben.

Grüße,

Mathias

wir haben vor kurzen ein neues haus plus garage gebaut. nun
hat
mir ein bekannter gesagt, dass die gemeinde das absenken des
gehwegs vor der garage zahlen muss.
meine fragen sind nun: stimmt das, dass die gemeinde zahlen
muss?
Falls ja, wo ist das niedergeschrieben?

danke euch allen für die antworten

leo

Gehwegabsenkung bei Einfahrt ERGÄNZUNG
hi günter,

vielleicht hab ich mich ein bisschen undeutlich ausgedrückt
(sorry).

ICH möchte den Gehweg absenken (lassen), damit ich leichter in
die garage einfahren kann. jetzt interressiert mich, ob ich oder
die Gemeinde das zahlen muss.

leo

Hallo Günter.
Weißt du, ob das in Österreich auch so ist?
(Sollte ja normalerweise überall so sein, oder nicht)
Danke

Hallo,

mit den Erschliessungskosten werden die Kosten der Zufahrt
u.a. auch bezahlt. Und hier hat die Gemeinde eine
ordnungsgemässe fachlich Ausführung zu erbringen. Also sind
Schäden am Gehweg von der Gemeinde zu beseitigen.

Gruss Günter

hallo Leo,

ich gehe davon aus, dass Du die Kosten selbst tragen musst. Sprich mit dem zuständigen Amt.

Gruss Günter

vielleicht hab ich mich ein bisschen undeutlich ausgedrückt
(sorry).

ICH möchte den Gehweg absenken (lassen), damit ich leichter in
die garage einfahren kann. jetzt interressiert mich, ob ich
oder
die Gemeinde das zahlen muss.

leo

Hallo Krisam,

ich habe keine Ahnung, was in Österreich rechtlich zulässig oder durch kommunale Verordnungen möglich ist.

Gruss Günter

Weißt du, ob das in Österreich auch so ist?
(Sollte ja normalerweise überall so sein, oder nicht)
Danke

Hallo,

mit den Erschliessungskosten werden die Kosten der Zufahrt
u.a. auch bezahlt. Und hier hat die Gemeinde eine
ordnungsgemässe fachlich Ausführung zu erbringen. Also sind
Schäden am Gehweg von der Gemeinde zu beseitigen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

entschuldige, ich muss doch nochmal nachfragen.

Die Gemeinde hat doch die Bebauung bewilligt zumindest grundsätzlich geplant. Davon geh ich wenigstens aus. Muß sie dann nicht auch für die (vernünftige) Zuwegung sorgen ?
Und ein Bordstein in normaler Höhe ist ja nun mal für ein Auto nicht sehr bekömmlich. Oder endet die Verpflichtung am Bordstein ?

Gruß

Heike

Hallo Heike,

es ist üblich, dass die Gemeinde den Bordstein setzt. Sinnvoll und von vielen Gemeinden wird es auch so gehandhabt, wird für ein Grundstück ein abgerundeter Bordstein angebracht. Generell gilt jedoch, dass der Grundstückseigentümer selbst für den Zugang sorgen muss.

Gruss Günter

entschuldige, ich muss doch nochmal nachfragen.

Die Gemeinde hat doch die Bebauung bewilligt zumindest
grundsätzlich geplant. Davon geh ich wenigstens aus. Muß sie
dann nicht auch für die (vernünftige) Zuwegung sorgen ?
Und ein Bordstein in normaler Höhe ist ja nun mal für ein Auto
nicht sehr bekömmlich. Oder endet die Verpflichtung am
Bordstein ?

Gruß

Heike

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Gruß

Heike

Also ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass die Absenkung der Anlieger bezahlen muss. Richtig teuer wird es, wenn im Gehweg irgendwelche Revisionsschächte untergebracht sind. Die müssen dann auch tiefer gelegt werden.

Gruß Norbert

DANKE
euch allen

leo