Gehwegpflichten über das Schneeräumen hinaus

Hallo,
hat man als an-den-Gehweg-angrenzender-Eigentümer eigentlich noch mehr Pflichten/Verantwortung als nur das Schneeräumen + Sauberhalten?
Wie sieht es z.B. damit aus, wenn der Mülleimer längere Zeit den Gehweg für die Schüler verstellt?
Oder noch weiter gedacht: Wenn ein Schüler deshalb auf der Strasse laufen muss und dann noch etwas passiert?

Ich denke mal dies gehört nicht zur Verantwortung der angrenzenden Eigentümers, oder?

Gruß Achim

Hallo,
war als Experte ernannt - ohne Auftrag…deshalb die späte Antwort.

Wem gehört denn der Mülleimer? Mülleimer sind in meinem Wohnbereich von den Eigentümern (wenn z.B. Einfamilienhaus) raus- und wieder reinzustellen. In Mehrfamilienhäusern sind die Mieter per Mietvertrag dazu verpflichtet.
In unserer Stadt weiß ich, dass irgendwo bei den Müllinformationen der Stadt mal gestanden hat, dass der Mülleimer nach Entleerung eigentlich sofort wieder reinzustellen ist.

Vielleicht sollte der Eigentümer mal bei seiner Stadtverwaltung/Abfallentsorgungsfirma nachfragen, welche Pflichten bestehen und welche Folgen es für welche Person mitsichbringt, wenn ein Unfall/Schaden passiert.

Viel Gruß von Tara