Hallo.
- wo wendet man sich hin, wenn ein Gehweg vor einem fremden Haus kaum noch nutzbar ist?
- was kann man rechtlich tun, um eine zweifelsohne notwendige Sanierung zu erzwingen? (und gegen wen ? Gemeinde oder Hauseigentümer?)
Hallo.
Hallo,
- wo wendet man sich hin, wenn ein Gehweg vor einem fremden
Haus kaum noch nutzbar ist?
An den jeweiligen Unterhaltungspflichtigen. Diesen kann man bei der zuständigen Gemeinde erfragen. (Wahrscheinlichh ist es die Gemeinde selbst.)
- was kann man rechtlich tun, um eine zweifelsohne notwendige
Sanierung zu erzwingen? (und gegen wen ? Gemeinde oder
Hauseigentümer?)
Erzwingen müsste man gegen den Unterhaltungspflichtigen. Solange keine Gefährdung vorhanden ist, wird der Unterhaltungspflilchtige sich wahrscheinlich nicht „zwingen“ lassen. (Dazu müsste es erst mal eine entsprechende Rechtsgrundlage geben.)
Mehr kann man nur sagen, wenn mehr Informationen gegeben werden.
Gruß
Jörg Zabel
welche Infos werden noch benötigt? Ort in Bayern.
Hallo,
welche Infos werden noch benötigt? Ort in Bayern.
Im Prinzip „alles“.
Was ist das für ein Gehweg? Bürgersteig? Selbständig geführt?
Wem gehört er? Ist bekannt, wer unterhaltspflichtig ist?
Wer hat ein Interesse an welcher Art des Ausbaues?
Gruß
Jörg Zabel
PS: Ich habe trotzdem Zweifel, ob ein „erzwingen“ auch nur ansatzweise möglich ist.