Geichtsvollzieher befragt Nachbarn

Hallo,

der Gerichtsvollzieher war zum wiederholten Male an meiner Wohnungstür (er hatte sich nie angemeldet,auch nach seinen Besuchen keinen Zettel oder Brief als Info hinterlassen,ich war schlicht arbeiten).
Meine Nachbarn (Mehrfamilienhaus) haben sich bei mir beschwert,daß der GV minutenlanges Dauerklingeln an meiner Eingangstür,sowie lautes mit den Fäusten gegen die Türe hämmern veranstaltet habe,desweiteren hat ist er bei mehreren Nachbarn vorstellig geworden,er würde mich suchen,ich sei eventuell zu Besuch,…bei mir müsse etwas vollstreckt werden.
Ich fühle mich vor meinen Nachbarn absolut bloßgestellt.Es geht hier um eine Summe von rund 350 Euro,es gibt keinen Haftbefehl,oder Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
Ich halte das Verhalten des GV für eínen Verstoss gegen seine Verschwiegenheitspflicht und den Datenschutz und möchte mich gerne informieren,ob jemand hier im Forum dazu etwas sagen kann.
Durfte er die Nachbarn über die Vollstreckungsabsicht informieren?

§ 104 GVGA (Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher):

Bei der Zwangsvollstreckung wahrt der Gerichtsvollzieher neben dem Interesse des Gläubigers auch das des Schuldners, soweit dies ohne Gefährdung des Erfolgs der Zwangsvollstreckung geschehen kann. Er vermeidet jede unnötige Schädigung oder Ehrenkränkung des Schuldners und die Erregung überflüssigen Aufsehens. Er ist darauf bedacht, dass …

Sollte der Fall sich so wie von Ihnen geschilder abgespielt haben, ist er sicher über sein Ziel hinausgeschossen.
Ich würde evtl. das Gespräch mit ihm suchen, um die Gründe für sein Verhalten zu erfahren.
Dass ein Gerichtsvollzieher keine Nachricht hinterlässt ist höchst eigenartig, vor allem bei so einem relativ geringen „Vollstreckungsbetrag“.