Hallo,
angenommen, ein Sparkassenfachwirt würde bei einem Banküberfall gezwungen, seinen Wagen als Fluchtfahrzeug zu nutzen.
Konkreter: Der Räuber hätte erst von einer hübschen Azubine den Autoschlüssel gefordert; besagter Sparkassenfachwirt hätte sich dann aber ritterlich mitsamt Autoschlüssel „vorgedrängelt“, um die junge Frau zu beschützen.
Der Bankräuber habe das Angebot angenommen, säße nun neben ihm und bedrohe ihn mit einer Waffe…
Die Geisel würde im weiteren Verlauf gezwungen, schneller als erlaubt zu fahren, überhaupt Verkehrsregeln zu missachten und dann geschähe ein bedauerlicher *wie auch immer gearteter Unfall*
Wie sähe das Ganze versicherungstechnisch aus?
Gruß Finjen
Hallo,
mit einer Rechtsschutzversicherung könnte man den Bankräuber auf Schadensersatz verklagen…
Ich denke aber, Du meinst die Kfz-Versicherung. Hier lehne ich mich mal aus dem Fenster ohne recherchiert zu haben: Ohne Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, können Verfehlungen nicht angelastet werden. Ich denke nicht, dass das „Vordrängeln“ da eine Rolle spielt.
Ich hätte ja die hübsche Azubine mitgenommen…
Wie gesagt: Aus dem Bauch heraus,
viele Grüße
Andreas
hallo,
ich denke erstmal ähnlich unterscheide aber haftpflicht und vollkasko.
haftpflicht:
ich kommt der vr nicht aus der haftung. wird aber später beim „räuber“ regess nehmen
vollkasko:
bin ich mit nicht sicher, aber nachdem viele versicherer auch versicherungsschutz bei grober fahrlässigkeit bieten sollte der versicherungsschutz erstmal gegeben sein. ob der vertrag aber schadenbelastet wird, kann ich nicht sagen. im zweifelsfall könnte die „geisel“ im zivilprozeß gegen den „täter“ vorgehen und eine angemessene entschädigung für die rückstufung verlangen.
mfg
snake
p.s. das ist mal ne interessante frage …
Hallo,
angenommen, ein Sparkassenfachwirt würde bei einem
Banküberfall gezwungen, seinen Wagen als Fluchtfahrzeug zu
nutzen.
Auch hallo,
sehr gute Frage! Wenn man Fragen auch einen Stern geben kann, werde ich das gleich noch tun… aber jetzt zur Sache:
Konkreter: Der Räuber hätte erst von einer hübschen Azubine
den Autoschlüssel gefordert; besagter Sparkassenfachwirt hätte
sich dann aber ritterlich mitsamt Autoschlüssel
„vorgedrängelt“, um die junge Frau zu beschützen.
Sehr ritterlich, aber ohne Auswirkung auf die anschließende Bewertung.
Der Bankräuber habe das Angebot angenommen, säße nun neben ihm
und bedrohe ihn mit einer Waffe…
Die Geisel würde im weiteren Verlauf gezwungen, schneller als
erlaubt zu fahren, überhaupt Verkehrsregeln zu missachten und
dann geschähe ein bedauerlicher *wie auch immer gearteter
Unfall*
Die Verkehrsregeln würden ja eine Owi etc. nach sich ziehen, da solltest Du im anderen Brett nachfragen (ich sage hier mal laienhaft: Freispruch).
Wie sähe das Ganze versicherungstechnisch aus?
Nun ja, eine sehr „offene“ Frage, daher allgemeine Antwort:
K-Haftpflicht:
Der Auto-VR bezahlt den Schaden ohne Einschränkung an den Geschädigten. Bei Vorsatz könnte zwar abgelehnt werden (mit Verweisung an andere Versicherer, Sozial-VR oder Verkehrsopferhilfe), kommt hier m. E. nicht in Betracht, da der Fahrer nicht vorsätzlich handelt.
Rückforderung zu 100% beim eigentlichen Verursacher (Geiselnehmer), allerdings hätte ich die Anspruchsgrundlage gerade nicht konkret parat. Dürfte aber analog Aufschiebeunfall laufen, d. h. der VR, der zuerst in Anspruch genommen wird, tritt in Vorlaistung und holt alles vom Hintermann, der den Unfall verursacht hat.
Kasko:
Unfall liegt vor per Definition, also leistet der VR an den VN. Der Halter/Eigentümer hat einen Anspruch nach §823 BGB gg. Geiselnehmer, der Anspruch geht in Höhe der Ersatzleistung auf den VR über (§ 86 VVG-neu).
Rückstufung wird durchgeführt, kann der VN aber vom Geiselnehmer fordern.
Grüße, M
Danke
Hallo Masch,
sehr gute Frage! Wenn man Fragen auch einen Stern geben kann,
werde ich das gleich noch tun… aber jetzt zur Sache:
Kann ich den jetzt irgendwie einklagen?
naivguck
Lese grad ein Buch, wo genau das passiert, fand das Thema sehr witzig, Ihr solltet doch auch mal was Nettes zu tun haben 
Danke für Deine ausführliche Antwort,
Finjen
Danke, ot: *nurmehrdoofalsblond*
Hallo Andreas,
danke für Deine Antwort und das persönliche Statement *hihi*
Ich hätte ja die hübsche Azubine mitgenommen…
Hättest Du bestimmt nicht, war in meinem Krimi einfach… ( s. Betreff)
Gruß Finjen
Danke
Hallo Snake,
danke für Deine Antwort.
Gruß von Finjen
p.s. das ist mal ne interessante frage …
Fand ich auch 
Kann ich den jetzt irgendwie einklagen?
naivguck
Hi,
musst Du nicht, habe ich jetzt vergeben…
ot. Das war doch nur rumalbern… :-/ owT
Guten Morgen MASCH,
danke, aber…
…das sollte doch nur ein kleiner Scherz sein… :-/
Wünsche Dir ein schönes Wochenende!
Finjen
*wattissmirdattpeinlich*