Hallo Janin,
du sagst, dein Kind sei geistig behindert. Da er die Schulzuweisung in die Förderschule G (Schwerpunkt geistige Entwicklung) hat, hast du dies auch gutachterlich bestätigt bekommen.
Ansonsten versuche ich dir so gut zu antworten, wie ich es mit so wenig Informationen kann.
Für das Zustandekommen einer geistigen Behinderung gibt es vielfältige Ursachen: Mutationen des Erbgutes, Schäden vor der Geburt (Alkohol- oder Drogenmißbrauch,Krankheiten der Mutter wie z.B. Röteln, Unfälle usw.), während der Geburt (z.B. Sauerstoffmangel, Nabelschnur um den Hals…) oder nach der Geburt (Schütteln des Säuglings, Fallenlassen, Krankheiten usw).
Manchmal weiß man auch gar nicht, woher die Behinderung kommt und findet es auch nicht heraus.
Die Frage danach, wer Schuld hat, bringt niemanden wirklich weiter.Am wenigsten hat allerdings das Kind die Verantwortung dafür, dass es so geboren wurde, wie es ist.
Wenn die Behinderung da ist, kann man durch viel Förderung manchmal Dinge erreichen, die eigentlich unmöglich sind.Aber manchmal kann man auch versuchen, das bestmögliche zu tun, und es geht nicht wirklich vorwärts.
Vieles gelingt auch, wenn du dein Kind annimmst und liebst, so wie es ist, und dich liebevoll um seine kindlichen Bedürfnisse kümmerst - auch wenn sie vielleicht nicht zum Lebensalter passen, sondern zum Entwicklungsalter.
Wichtig ist auch, sich selbst als Mutter so zu mögen, wie man ist, sich nicht zu schämen und das Bestmögliche zu wollen und zu versuchen. Die Frage, ob man vielleicht mehr tun müßte, und wer einem da auch helfen kann, sowie die Bereitschaft, Ratschläge anzunehmen und umzusetzen, kannst du dir nur selbst beantworten.
Nun zu rechtlichen Aspekten:
Wenn Vernachlässigung im Raum steht, ist womöglich das Kindeswohl gefährdet. Das staatliche Wächteramt wird ausgeübt vom Jugendamt.Das bedeutet, dass Kinder geschützt werden sollen, und das Recht auf bestmögliche Entwicklung haben sollen. Der Paragraph § 8a wurde extra neu eingerichtet, um das Wohl der Kinder zu sichern. Er verpflichtet im Prinzip alle Menschen, die mit Kindern zu tun haben, genau hinzusehen und Eltern anzusprechen, wenn man meint, dass etwas nicht ganz gut läuft.Zum Beispiel wäre ein Kindergarten verpflichtet, Eltern darauf anzusprechen, wenn ein Kind zuhause nicht genug Anregung erfährt, dauernd übermüdet ist oder nicht altersgerecht behandelt wird. Man soll im Gespräch Lösungen finden.
Das Jugendamt selbst ist keine „Kinderwegnehm-Institution“, sondern bietet vielfältige Hilfen und Tips an.
Zur Frage, ob du vielleicht mehr fördern solltest, wäre es vielleicht eine Möglichkeit, in der Schule nachzufragen, ob die das auch so sehen oder Ideen haben.
Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. Wenn ich nicht passend geantwortet habe, kannst du mich gerne erneut anfragen. Ein bißchen mehr Hintergrund-Info wäre dann alleridngs hilfreich.
Viele Grüße
N