Geistig behindert oder vernachlässigt?

Liebe/-r Experte/-in,

Es ist bestimmt eine merkwürdige Frage,aber ich muss dieser Frage auf den Grund gehen:Wo liegt der schmale Grad zwischen geistig behindert und von den Eltern vernachlässigt?
Diese Frage ist absolut ernst gemeint.
Wer darf darüber urteilen?
Also mein Sohn ist geistig behindert und man unterstellt mir,ich sei Schuld,weil ich ihn nicht genug gefördert habe.Er ist heute neun und geht auf eine Behinderten-Schule.Kann mir Jemand helfen?
Freue mich auf eine Antwort

Liebe HP Janin,

du schreibst nicht, wer ‚man‘ ist und was für eine Behinderung dein Sohn hat. Ich kann dir insofern nicht helfen, als ich auch nicht weiß, ob das Jugendamt, ein Arzt, ein Kinderpsychiater o.ä. so etwas beurteilen kann. Hast du Kontakt zu Beratungsstellen?
Ich finde, es gibt keinen „schmalen Grat“. Folgen von Vernachlässigung sind doch was ganz anderes als eine (organisch bedingte) Behinderung.

Viel Glück,
außerdem: wie zu in Zukunft mit deinem SOhn umgehst, zählt ja auch!

Zu meinem Sohn:Frühgeburt per Notkaiserschnitt wegen Enklampsie in der 34 Ssw,Toxoplasmose wärend der SS in der 24 SSW.1600g,39cm.Plexuszyste.
Mein Sohn war 5 und sprach nur ein Wort,verstand aber alles,sehr selbständig war er und „Trocken“.Ergo und Logo bekam er,wir sollten aber nach einer Diagnose suchen.Kindergartenplatz gab es bis dahin noch nicht.
Er zeigte Autistische Züge.Er war mit 5,einen Meter mit 12,5Kilo.Sehr klein und schmächtig also.
Wegen Größe,Gewicht und Sprache passte es wohl den Eltern die Schuld zu geben?
Das Jugendamt äußerte den Verdacht im Krankenhaus(Kind aus schwierigen Verhälnissen)Daraufhin "zogen"die Ärzte dann mit.Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll,es ist auch eine gaaanz lange Geschichte,wenn ich nur das Wort Krankenhaus in den Mund nehme schreit mein Sohn!

Also kommt bei ihm einiges zusammen. Wenn du unter Druck stehst und dich rechtfertigen sollst - warum nicht zu einem Kinderpsychiater/Psychologen gehen? So jemand kann sicher nach gewisser Zeit beurteilen, ob sich das Kind zuhause, und bei den Eltern, wohl fühlt oder vernachlässigt wird usw. Aber vielleicht habt ihr das schon durch…

Wie gesagt - dein persönliches Gewissen und was du jetzt und in Zukunft für ihn tust, zählt auch!

Ich wünsche euch alles Gute!

Also wir haben ihn nicht vernachlässigt,ganz im Gegenteil.Der Kinderpsychologe der Reha schreibt das unser Kind untersucht wurde mit wörtlich auf dem Hintergrund der Vernachlässigung.Man sagte uns auch das eine Diagnose egal sei und nur die Förderung wichtig sei.Wir befanden uns einfach im Mahlwerk des JA…

Das ist eine Frage, die gar nicht gestellt werden duerfte. Wurde eine Diagnose der geistigen Behinderung gestellt, dann ist es medizinisch nachweisbar?!!
Der Punkt ist wohl nicht, ob oder nicht, aber wie Betroffene das Leben bestmoeglich meistern koennen.
Falls diese Frage wirklich ernsthaft ist und Dich beschaeftigt, solltest Du Hilfe in Anspruch nehmen- Beratung oder so.
MvG

Ich bin mir bewusst das mein Kind anders ist.Er hat eine geistige Behinderung,nur muss ich dies „beweisen“ weil der Verdacht im Raum steht ich sei daran schuld.Wegen mir ist er Minderwüchsig und schmächtig,wegen mir hat er eine Sprachbehinderung…

Ich denke ernsthaft Du solltest mit gleichfalls betroffenen Eltern reden oder eine Beratung oder aehnliches in Erwaegung ziehen!
Es ist ueberhaupt keine Frage der Schuld, wenn wir von geistiger Behinderung sprechen.
Wenn Du Dir die Schuldfrage stellst oder meinst, Du muesstest „anderen beweisen“, dass es nicht Deine Schuld ist, hast Du ein Problem! Damit musst Du was machen! Sonst ist es weder gut fuer Dich noch Dein Kind.

Du verstehst mich falsch.
Wahrscheinlich müsstest Du die ganze Geschichte kennen.Die ist zu lang und umfassend.
Die Kurzfassung ist das nicht ich das Problem habe,ich liebe mein Kind wie es ist und er meistert seinen Weg.
Die Sache ist das ein Gericht nun prüfen wird ob ich Schuld an der Behinderung habe.Darum bin ich in der Beweispflicht.Kann ihn aber nicht ins Krankenhaus schleppen wegen seiner schlechten Erfahrungen,um meinem Kind das nicht anzutun geh ich lieber Gafahr mich schuldig sprechen zu lassen.Ich sagte ja,eine laaange Geschichte.Aber eines weiß ich,ich habe alles was ich tun konnte getan für mein Kind…

Aha. Jetzt verstehe ich besser.
Habe ich NOCH NIE gehoert, dass ein Elternteil beweisen soll, dass die geistige Behinderung nicht selbstverschuldet ist…
Ich kann Dir da leider nicht helfen, ich kenn mich mit Jura nich so aus. Vielleicht solltest Du versuchen, bei wer-weiss-was Aerzte und Juristen zu befragen?
Ich wuensche Dir viel Glueck und Deinem Kind!

Danke,ja jetzt hast Du es verstanden.
Das ist ja die Frechheit,nur weil wir keine Diagnose haben,sollen wir "beweisen"das wir nicht Schuld sind an der Behinderung unseres Kindes und das alles nur weil wir nicht von Arzt zu Arzt gerannt sind und zwanghaft nach einer Diagnose suchen lassen haben.
Wir haben es ja vermutet,ich hatte wärend der SS in der 24Woche(festgestellt)eine Toxoplasmose,in der 34 Woche wurde mein Kind durch Notkaiserschnitt auf die Welt geholt weil ich eine Enklampsie hatte,er wog 1600g und war 39cm.Eine Plexuszyste wurde bei meinem Kind auch entdeckt und eine Gelbsucht…

kann dir leider nicht helfen, da ich von dem Thema überhaupt keine Ahnung habe und auch keine eigenen Kinder.
Gruß
Andreas

Hallo Janin,

du sagst, dein Kind sei geistig behindert. Da er die Schulzuweisung in die Förderschule G (Schwerpunkt geistige Entwicklung) hat, hast du dies auch gutachterlich bestätigt bekommen.

Ansonsten versuche ich dir so gut zu antworten, wie ich es mit so wenig Informationen kann.

Für das Zustandekommen einer geistigen Behinderung gibt es vielfältige Ursachen: Mutationen des Erbgutes, Schäden vor der Geburt (Alkohol- oder Drogenmißbrauch,Krankheiten der Mutter wie z.B. Röteln, Unfälle usw.), während der Geburt (z.B. Sauerstoffmangel, Nabelschnur um den Hals…) oder nach der Geburt (Schütteln des Säuglings, Fallenlassen, Krankheiten usw).
Manchmal weiß man auch gar nicht, woher die Behinderung kommt und findet es auch nicht heraus.
Die Frage danach, wer Schuld hat, bringt niemanden wirklich weiter.Am wenigsten hat allerdings das Kind die Verantwortung dafür, dass es so geboren wurde, wie es ist.

Wenn die Behinderung da ist, kann man durch viel Förderung manchmal Dinge erreichen, die eigentlich unmöglich sind.Aber manchmal kann man auch versuchen, das bestmögliche zu tun, und es geht nicht wirklich vorwärts.

Vieles gelingt auch, wenn du dein Kind annimmst und liebst, so wie es ist, und dich liebevoll um seine kindlichen Bedürfnisse kümmerst - auch wenn sie vielleicht nicht zum Lebensalter passen, sondern zum Entwicklungsalter.

Wichtig ist auch, sich selbst als Mutter so zu mögen, wie man ist, sich nicht zu schämen und das Bestmögliche zu wollen und zu versuchen. Die Frage, ob man vielleicht mehr tun müßte, und wer einem da auch helfen kann, sowie die Bereitschaft, Ratschläge anzunehmen und umzusetzen, kannst du dir nur selbst beantworten.

Nun zu rechtlichen Aspekten:

Wenn Vernachlässigung im Raum steht, ist womöglich das Kindeswohl gefährdet. Das staatliche Wächteramt wird ausgeübt vom Jugendamt.Das bedeutet, dass Kinder geschützt werden sollen, und das Recht auf bestmögliche Entwicklung haben sollen. Der Paragraph § 8a wurde extra neu eingerichtet, um das Wohl der Kinder zu sichern. Er verpflichtet im Prinzip alle Menschen, die mit Kindern zu tun haben, genau hinzusehen und Eltern anzusprechen, wenn man meint, dass etwas nicht ganz gut läuft.Zum Beispiel wäre ein Kindergarten verpflichtet, Eltern darauf anzusprechen, wenn ein Kind zuhause nicht genug Anregung erfährt, dauernd übermüdet ist oder nicht altersgerecht behandelt wird. Man soll im Gespräch Lösungen finden.

Das Jugendamt selbst ist keine „Kinderwegnehm-Institution“, sondern bietet vielfältige Hilfen und Tips an.

Zur Frage, ob du vielleicht mehr fördern solltest, wäre es vielleicht eine Möglichkeit, in der Schule nachzufragen, ob die das auch so sehen oder Ideen haben.

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. Wenn ich nicht passend geantwortet habe, kannst du mich gerne erneut anfragen. Ein bißchen mehr Hintergrund-Info wäre dann alleridngs hilfreich.

Viele Grüße

N

Hallo und erstmal vielen Dank für die Antwort.
Es handelt sich um eine lange Geschichte,versuche beim Wichtigsten zu bleiben.
Zuerst möchte ich sagen das keiner vor hat mir mein Kind wegzunehmen,darum geht es nicht.Ich soll vor dem Gericht nach einem § verurteilt werden der auch für Eltern von Schulschwänzern bestimmt ist.Kann den § auch noch raussuchen…
Nun zur Schwangerschaft und Geburt.
Es wurde eine Toxoplasmose in der 23Woche festgestellt.
Kind wurde per Notkaiserschnitt wegen Enklampsie in der 34 Woche geholt,er wog 1600g und war 39cm.Dann wurde noch eine Plexuszyste festgestellt und er hatte Gelbsucht.
Er war immer schon sehr klein.
Mit 5 J sprach er kein Wort.Der Kinderarzt schob dies auf seine Schwester die jünger ist und eine schlimme Krankheit durchmachte(Krebs-dadurch blind)Trotzdem fuhren wir ihn zur Ergo und Logo,diese kamen nicht weiter und sagten wir sollen erstmal eine Diagnose suchen.Also suchten wir eine Klinik.Wir haben nachweislich alle durchtelefoniert,aber wir haben so ungünstig gewohnt,das ist wirklich wahr,alle sagten wir wohnen nicht im Einzugsgebiet.Wir mussten erst umziehen.Aber dann kam erst die Einschulungsuntersuchung und nun kam das Jugendamt ins Spiel.Er bekam nun mit Hilfe des Jugendamtes einen Integrativen Kitaplatz.Von dort kam er eines Tages mit Bauchschmerzen nach hause so das ich ihn ins Krankenhaus brachte(Verdacht Zöliakie-bestätigte sich aber später nicht)Nun teilte ich auf Grund der ärztlichen Aussage (in der Kita überfüttert)dem Jugendamt den Krankenhausaufenthalt mit.Drei Tage später ging das JA ins Krankenhaus mit der Äußerung Vernachlässigt aus schwierigen Verhältnissen.So ging es dann weiter uns wurde nichts mehr geglaubt alles Weitere wurde ohne uns entschieden.Verlegung ins nächste Krankenhaus-Medikamente ohne Ende-schließlich dann für drei Monate in eine Reha mit Förderungen/Therapien ohne Ende,mein Kind schlug dort mit dem Kopf gegen Wände,wurde agressiv,zerstreut,dauererkältet,wie eine Maschiene,er war aufgequollen von den Medikamenten.Nach einer Diagnose/Anamnese wurde nicht mehr gesucht.Als wir ihn nach drei Monaten wieder bekamen,bekam ich ein anderes Kind,sprechen konnte er immer noch nicht an Gewicht nahm er in der ganzen Zeit vom ersten Krankenhaus an 2 Kilo zu,so das man nun zugab das wir ihm genug zu essen gaben.Sprechen konnte er dann auch noch nicht nur ein Wort (Atze-a)dies sagte er zu allem.Eine Weile später wollte er sprechen,lernte dies von seiner Schwester(Jünger)im Zusammenspiel mit Kindergarten,ergo,logo und Zuhause klappte das sehr gut.Heute ist er neun und er spricht,zwar anders oft unverständlich aber er spricht,er geht gerne zur Schule und ist immernoch der Kleinste,fast zwei Köpfe als seine Mitschüler,seine 5jährige Schwester hat ihn nun fast eingeholt,er lernt von ihr immernoch das ein oder andere Wort.Der Krankenhausaufenthalt steckt ihm noch heute in den Knochen,es hat ihn verändert aber er ist wieder mein lieber Junge mit vielen guten Eigenschaften.Das Kindeswohl ist auch nicht gefährdet.Es wird nur behauptest ich sei meiner Pflicht nicht nachgekommen für ein Jahr.Und es gibt solche Jugendamter und Solche…wir bekamen keine Hilfe wo wir hin sollen,erst nach der Einschulungsuntersuchung,die Sprachbehinderung war denen bekannt und da hieß es noch er müsse dann in eine Sprachschule.Sind diese Hintergrundinformationen nun hilfreich?
Liebe Grüße

kann ich dir leider nicht beantworten, hoffe du findest antworten.

LG von
Amiraa