Unser Sohn ist 25 Jahre und seit der Geburt geistig behindert. Seit drei Jahren haben wir unseren Sohn im Betreuten Wohnen untergebracht. Darüber hinaus ist er täglich in der zuständigen Behindertenwerkstatt tätig. Durch unsere intensive Recherche ist es gelungen eine neue integrative Einrichtung des Betreutes Wohnen mit angegliederter Behindertenwerkstatt in ein anderes Bundesland ausfindig zu machen. Die Regie über die neue Einrichtung hat die Diakonie.
Wer kann mir genau den Ablauf sagen, wie die Anträge auf Grundsicherung, Finanzierung Betreuten Wohnens, Behindertenwerkstatt usw. stichtagsbezogen zu stellen sind? Wer ist überhaupt zuständig für die Leistungen, das Alte oder das neue Bundesland? Ich hoffe es kann mir jemand helfen mit einschlägigen Erfahrungen auf diesen gebiet. Der Behördendschungel sollte die neue Perspektive nicht scheitern lassen.