Geistige Behinderung & Wahlrecht

Hallo,

haben geistig Behinderte in Deutschland Wahlrecht ? Wenn ja, passiv und aktiv ? Wenn nein, wo ist die „Grenze“, z.B. was den IQ angeht ?

Danke für Eure Antworten.

Hallo,

haben geistig Behinderte in Deutschland Wahlrecht ? Wenn ja,
passiv und aktiv ? Wenn nein, wo ist die „Grenze“, z.B. was
den IQ angeht ?

Tolle Frage. Wer soll denn festlegen, wie das mit dem Wahlrecht laufen könnte?

Ganz subjektiv halte ich mich für den, der die Situation richtig beurteilt und die, die anderer Meinung sind, für … naja, irgendwas halt. Da müsste ich mich doch darüber ärgern, dass meine Stimme/meine Entscheidung als Ergebnis eines Überlegungsprozesses genau so viel gilt, wie die Stimme von … sonstwem halt.

Ich glaube, so wird das nichts.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo

Grundsätzlich haben auch geistig Behinderte ein Wahlrecht. Eingeschränkt wird dies durch das Bundeswahlgesetz §13.
http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__13.html

sigterm

Vielen Dank !

"derjenige, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; …

Das heißt, wer dauerhafter Betreuuung bedarf, ist automatisch vom Wahlrecht ausgeschlossen ? Und wie erfährt die örtliche Wahlkommission davon ?

Und noch einmal: Was ist in Deutschland der Mindest-IQ, um das Wahlrecht ausüben zu können ?

Danke !

Das heißt, wer dauerhafter Betreuuung bedarf, ist automatisch
vom Wahlrecht ausgeschlossen ?

Nein, nur wenn er die Betreuung in „allen Angelegenheiten“ benötigt.

Die Bestellung erfolgt je nach Erfordernis für bestimmte Aufgabenkreise (beispielsweise Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungsangelegenheiten). Nur wenn der Betroffene auf Grund seiner Krankheit oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten mehr selbst besorgen kann, ist ein Betreuer „für alle Angelegenheiten“ zu bestellen. In diesem Fall erlischt nach § 13 Bundeswahlgesetz (sowie den Parallelbestimmungen anderer Wahlgesetze) das Wahlrecht des Betroffenen. Diese umfassende Betreuung entspricht aber nicht dem Sinn des neuen Betreuungsrechts und soll daher eine seltene Ausnahme bleiben (BVerfG vom 23. Juni 1999–1 BvL 28/97, NJW-RR Zivilrecht 1999, 1593, BayObLG FamRZ 2002, 1225).
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuerpflichten

Und wie erfährt die örtliche Wahlkommission davon ?

Da wird das Gericht wohl ne Mitteilung schreiben.

Und noch einmal: Was ist in Deutschland der Mindest-IQ, um das
Wahlrecht ausüben zu können ?

So etwas gibt es nicht.

sigterm

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Und wie erfährt die örtliche Wahlkommission davon ?

Wenn du damit die Wahlhelfer im Wahllokal meinst, einfach dadurch, daß diejenigen nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind und auch keinen Wahlschein haben (weil sie auch nirgendwo sonst im Wählerverzeichnis stehen).
Da die Wählerverzeichnisse aus den Melderegistern erstellt werden, wird sich dort ein entsprechender Vermerk finden.

Cu Rene

Jetzt will ich es genauer wissen
Hallo sigterm

Als indirekt Betroffener, und auch nicht, da ich ja nicht in Deutschland wohne, bitte genauer.

Fall 1: Nach einem Unfall ist ein 35 jähriger Parapletiker und kann nur noch eingeschränkt seine Bedürfnisse äussern (Mittels Sprachcomputer, andere elektronische Kommunikationshilfen). Für seine Angelegenheiten hat er eine Betreuung, bzw. liegt in einem Pflegeheim.

Frage: Wahlberechtigt, oder nicht? Aus meiner Sicht ja, da er seinen Willen frei äussern kann.

Fall 2: Ein Jugendlicher mit Downsyndrom, anerkannt 100% nicht arbeitsfähig. Hat für seine Angelegenheiten einen Vormund.

Frage: Wahlberechtigt, oder nicht? Aus meiner Sicht ja, denn er kann seinen Willen ja frei äussern. Wir können nicht beurteilen, ob er sich über die Tragweite seiner Entscheidung bewusst ist, oder nicht.

Fakt: In der Schweiz haben diese in der Regel kein Wahlrecht.

Fall 3: Eigentlich Wahlberechtigter sitzt für drei Jahre im Knast.

Frage: Wahlberechtigt, oder nicht. Aus meiner Sicht nein, da er von der Gesellschaft „ausgeschlossen“ wurde und nur an die Infos kommt, die die Strafanstalt ihm auch zukommen lässt.

Wie beurteilst du die Angelegenheit, was meinen die Anderen?

Gruss
HaegarCH

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Das heißt, wer dauerhafter Betreuuung bedarf, ist automatisch
vom Wahlrecht ausgeschlossen ? Und wie erfährt die örtliche
Wahlkommission davon ?

Die Person erhält einen Sperrvermerk im Wählerverzeichnis.

Und noch einmal: Was ist in Deutschland der Mindest-IQ, um das
Wahlrecht ausüben zu können ?

Guck Dir doch die Regierung an, dann erkennt man doch sofort, dass es sowas nicht gibt…

7 „Gefällt mir“

Guten Tag,

Hallo sigterm

Als indirekt Betroffener, und auch nicht, da ich ja nicht in
Deutschland wohne, bitte genauer.

Fall 1: Nach einem Unfall ist ein 35 jähriger Parapletiker und
kann nur noch eingeschränkt seine Bedürfnisse äussern (Mittels
Sprachcomputer, andere elektronische Kommunikationshilfen).
Für seine Angelegenheiten hat er eine Betreuung, bzw. liegt in
einem Pflegeheim.

Frage: Wahlberechtigt, oder nicht? Aus meiner Sicht ja, da er
seinen Willen frei äussern kann.

Er ist wahlberechtigt, es sei denn, es besteht eine Betreuung „in allen Angelegenheiten“. Wurde oben schon gepostet.

Fall 2: Ein Jugendlicher mit Downsyndrom, anerkannt 100% nicht
arbeitsfähig. Hat für seine Angelegenheiten einen Vormund.

Frage: Wahlberechtigt, oder nicht? Aus meiner Sicht ja, denn
er kann seinen Willen ja frei äussern. Wir können nicht
beurteilen, ob er sich über die Tragweite seiner Entscheidung
bewusst ist, oder nicht.

Fakt: In der Schweiz haben diese in der Regel kein Wahlrecht.

Klare Antwort: Nein. Wahlrecht in Deutschland erst ab 18 Jahren.
Im Falle der Volljährigkeit gilt wieder das oben gepostete. Nur bei Einrichtung einer Betreuung „in allen Angelegenheiten“ erlischt das Wahlrecht. Der Grad der Behinderung ist unerheblich, auch die Diagnose.

Fall 3: Eigentlich Wahlberechtigter sitzt für drei Jahre im
Knast.

Frage: Wahlberechtigt, oder nicht. Aus meiner Sicht nein, da
er von der Gesellschaft „ausgeschlossen“ wurde und nur an die
Infos kommt, die die Strafanstalt ihm auch zukommen lässt.

Wie beurteilst du die Angelegenheit, was meinen die Anderen?

Gruss
HaegarCH

Zu Fall 3 kann ich Dir nichts Qualifiziertes antworten.

Grüßle! Tine

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Fall 3: Eigentlich Wahlberechtigter sitzt für drei Jahre im
Knast.

Frage: Wahlberechtigt, oder nicht. Aus meiner Sicht nein, da
er von der Gesellschaft „ausgeschlossen“ wurde und nur an die
Infos kommt, die die Strafanstalt ihm auch zukommen lässt.

Wahlrecht ist ein Bürgerrecht. In besonders schweren Fällen kann jemand dieses Bürgerrecht verwirken, d.h. das Gericht kann es für eine begrenzte Dauer entziehen. Dazu bedarf es aber eines Gerichtsurteils.

Gruß
Elke

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Fall 1: Nach einem Unfall ist ein 35 jähriger Parapletiker und
kann nur noch eingeschränkt seine Bedürfnisse äussern (Mittels
Sprachcomputer, andere elektronische Kommunikationshilfen).

In dem Fall ist es ausdrücklich erlaubt, daß er sich bei der Wahl selbst einer Vertrauensperson bedient. Im Falle der Briefwahl muß das angegeben werden und im Wahllokal (habe ich noch nie erlebt) wacht der Wahlvorstand darüber, daß alles mit rechten Dingen zugeht.

Nochmal in Prosa mit den entsprechenden Gesetzen zum nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrechtsausschluss

Cu Rene

1 „Gefällt mir“

Hallo René

Dein Artikel hat mir weiter geholfen. Vielen Dank

Gruss
HaegarCH

Hallo,

Und noch einmal: Was ist in Deutschland der Mindest-IQ, um das
Wahlrecht ausüben zu können ?

Das kann man schlicht nicht am IQ festmachen, das hat primär nichts mit der Betreuung zu tun. Es gibt Menschen die mit einem IQ von 60 gut allein zurecht kommen und welche mit 150 die ohne Hilfe nicht leben könnten, wegen Psychosen oder was auch immer.

Grüße