Hallo liebe Experten,
folgendes Problem:
Ich bin Selbständig und habe mich vor ein paar Jahren mit einer Kollegin zusammen getan. Sie hatte schon einen Firmennamen und ein Logo. Sie hat mir dann alles zur Verfügung gestellt somit trug ich seit 3 Jahren den selben Namen. vor 2 Monaten, habe ich mich nun von Ihr getrennt und fragte sie ob ich den Namen behalten dürfte und sie willigte ein. Habe nun neue Werbung Flyer und Visitenkarten erstellt. Heute bekam ich ein Abmahnung von der Firma die ihr logo damlas entwickelt hat mit sofortiger unterlassung der benutzung des Logos und den Name wegen gestiges Eigentum und Urheberrechts.
Ist das Rechtens?
Ich hab es ja nicht ohnen Zustimmung benutzt ich benutze es schlisschich schon 3 Jahre
Hast du irgendetwas schriftliches? Wenn nein… gilt natürlich auch ein mündlicher Vertrag. Aber den musst du auch irgendwie Nachweisen. Ergo… würde das deine ehemalige Kollegin tun?
einer Kollegin zusammen getan. Sie hatte schon einen
Firmennamen und ein Logo. Sie hat mir dann alles zur Verfügung…
Heute bekam ich
ein Abmahnung von der Firma die ihr logo damlas entwickelt hat
mit sofortiger unterlassung der benutzung des Logos und den
Name wegen gestiges Eigentum und Urheberrechts.
Ist das Rechtens?
Ich hab es ja nicht ohnen Zustimmung benutzt ich benutze es
schlisschich schon 3 Jahre
Vermutlich hat die Kollegin ohne Einwilligung der Firma Dir die Benutzungserlaubnis erteilt. Das hätte sie wohl nicht gedurft, und eine solche Benutzungserlaubnis wäre unwirksam gegenüber der Firma.
Die 3 Jahre nutzen nichts. Versuche, Dich mit der Firma zu einigen! Eine Lizenzgebühr wirst Du wohl zahlen müssen. Falls es schwierig wird, musst Du Dir wohl einen Rechtsanwalt nehmen.
Hallo zurück!
Erst mal , Sorry aber wieder klar nach
" Unwissenheit schützt vor Strafe nich"!
Zu aller erst Widerspruch einlegen und vor allem
guten Anwalt suchen Themenschwerpunkt „Urheberrecht“!
Zweitens klären „OB“ die Kollegin gar der „Eigentümer“ dieses
„Logos“ ist, oder „NUR“ „Lizenzgebühren“ zur Nutzung gezahlt hatte.
Wenn à) dies vertraglich geregelt wurde, dann existiert ein solcher
Nutzungsrechtvertrag, b) der kann Klausreln enthalten,das die „Weitergabe“
dieses Nutzungsrechtes vorerst durch die „geistigen Eigentümer“ schriftlich
genehmigt werden muss! oder
c) eine Weitergabe ohne Freigabe unter Strafe stellt!
Im schlimmsten Falle hat die Kollegin nur temporäre Nutzungsrechte erworben
NICHT aber die Verfügungsrechte, somit verbleiben diese bei den
Entwicklern! Dies gilt diesen schriftlich mitzuteilen und zu bitten Ihnen
die Nutzungsrechte auf Sie zu übertragen. Nur lieb sein! Sonst Verweigerung
und nur Kosten ohne Ergebnis!
Hier gilt Vorsicht is besser als Nachsicht,
Freundlichkeit zahlt sich aus!
( Kollegin um Vertrag der Logoentwickler bitten, und/ oder
die Entwickler mittels Vollmacht der Kollegin zur Kopie Übersendung
des Vertrages zwischen Kollegin und Entwickler bitten!)
Nur so herrscht
Klarheit !
Gruß Max
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Da es um einen konkreten Fall geht, solltest Du dich *unbedingt* an einen Anwalt wenden, der deine Interessen vertritt!
Von mir nur ein paar allgemeine Bemerkungen…
Ich bin Selbständig und habe mich vor ein paar Jahren mit
einer Kollegin zusammen getan. Sie hatte schon einen
Firmennamen und ein Logo. Sie hat mir dann alles zur Verfügung
gestellt somit trug ich seit 3 Jahren den selben Namen. vor 2
Monaten, habe ich mich nun von Ihr getrennt und fragte sie ob
ich den Namen behalten dürfte und sie willigte ein. Habe nun
neue Werbung Flyer und Visitenkarten erstellt. Heute bekam ich
ein Abmahnung von der Firma die ihr logo damlas entwickelt hat
mit sofortiger unterlassung der benutzung des Logos und den
Name wegen gestiges Eigentum und Urheberrechts.
Ist das Rechtens?
Ich hab es ja nicht ohnen Zustimmung benutzt ich benutze es
schlisschich schon 3 Jahre
Das kommt letztlich auf den geschlossenen Nutzungsvertrag zwischen dem Urheber und deiner ehemaligen Partnerin einerseits und eure genaue Geschäftsbeziehung andererseits an. Möglicherweise hatte sie kein Recht die ihr eingeräumte Lizenz einfach weiterzureichen, solange ihr aber zusammengearbeitet habt „lief alles unter ihrem Namen“. Das Ganze ist aber sehr komplex und ich würde dringend raten, einen Anwalt dazu zu befragen.
Gruß, Jan.
Halten Sie ihr die seinerzeit erteilte Weiternuztungs-/Überlassugnserklkärung unter die Nase und gut ist! Nutzten Sie den Namen ohne den Beweis einer Zustimmung, dann machen Sie sich auf eine Unterlassungsklage gefaßt!
Die Abmahnung erfoglt möglicherweise zurecht. Sie haben zwar den Namen im Rahmen der Kooperation genutzt, waren aber nicht Inhaber von Nutzungsrechten …
Hallo,
das Recht des Logos hat immer derjenige der dies auch kreiert hat. Somit sollten sie sich die rechte nicht bei ihrer ehemaligen kollegin einholen, sondern beim urgeber (hier denk ich mal bei dem Grafiker), oder dem der es erstellt hat.
Viel Erfolg!