Hallo allerseits
Ich habe eine rechtliche Frage bezüglich geistigem Eigentum. Angenommen ich habe einen englischen Artikel, der auf einer englischen News-Webseite veröffentlicht worden ist und würde diesen nun ins Deutsche übersetzen und inhaltlich nur geringfügig verändern - würde ich mich dann strafbar machen, wenn ich diesen Artikel in einer deutschsprachigen Zeitung publiziere? Einerseits begehe ich ja schon in einer gewissen Weise ein Plagiat, jedoch steckt trotzdem auch eigene Arbeit dahinter, denn ich muss ja den ganzen Text auch übersetzen.
Weiss jemand von euch, wie hier die Rechtslage (Schweiz) aussieht?
Viele Grüsse
Hallo,
ich kenne die Rechtslage in der Schweiz hierzu nicht. Ich würde als Fußnote den Verfasser usw. hinzufügen. Das mindert die Arbeitsleistung nicht.
Viele Grüße Marga1065
Hallo,
auf diese Frage kann ich leider keine Auskunft geben, dazu weiß ich zu wenig.
Lieben Gruß
Silly55
Das Urheberrecht schützt die eigenständige geistige Leistung des Verfassers. Eine bloße Übersetzung stellt keine eigenständige Leistung dar. Daher müsste die Originalquelle entsprechend den Zitierregeln offengelegt werden und auch der finanzielle Schutz der geistigen Leistung des Verfassers bliebe erhalten.
Zwar wird inzwischen auch die Leistung der Übersetzung höher als früher bewertet, weswegen bei Büchern in der Regel ja auch inzwischen der Übersetzer genannt dass die originäre geistige leistung des Verfassers nicht mehr geschützt ist.
Der korrekte Weg ist also den Verfasser und die Originalquelle bereits im Titel einer Veröffentlichung zu benennen und anzufügen „Übersetzt von xy“.
Und natürlich ist der Verfasser vorher zu fragen, ob und zu welchen Konditionen er die Veröffentlichung zustimmt.
Und, ohne genauere kenntnisse zum Rechtssystem der schweiz zu haben, das copyright ist international geschützt, auch in der Schweiz.
Hallo Heinz , sorry , aber davon hab keine Ahnung egal ob Schweiz oder BRD , würde ich einen RA fragen … Viele Grüße !
Hallo, tut mir leid. Ich habe vom Schweizer Recht keine Ahnung.
Hallo,
ich persönlich würde die Quelle angeben und „frei übersetzt“ oder „frei nach“ dazu schreiben.
Aber wie tatsächlich die Rechtslage ist, weiß ich nicht.