Geistiges Eigentum von Klassenarbeiten ?

Hallo an alle,

unser Portal koblenz-info.com ist am überlegen, die Klassenarbeiten
mit Note 1-2 von Koblenzer Schüler/innen die sie uns zur Verfügung stellen (als Kopie) zu scannen und im Forum für die Allgemeinheit zu veröffentlichen.

Bleibt also die Frage zu klären:

Sind die Klassenarbeiten geistiges Eigentum der Schüler/innen oder der Lehrer/innen ?

Kann jemand uns mit Rat oder ev. sogar Gerichtsurteilen weiterhelfen ?

Gruss
Dirk

Hallo, Dirk,

Sind die Klassenarbeiten geistiges Eigentum der Schüler/innen
oder der Lehrer/innen ?

schau mal auf http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=474642.htm - vielleicht hilft das schon weiter?

(Detailliertere Auskünfte bekommst Du wahrscheinlich eher im Rechts-Brett.)

Gruß
Kreszenz

hallo dirk,

das geistige eigentum liegt immer bei dem, der es geschrieben hat und am besten auch noch unterschrieben hat.
bei klassenarbeiten steht auf dem heft der name des betreffenden schülers - schreibt der lehrer einen kommentar darunter unterschreibt er diesen und es wird wohl keiner in frage stellen, wessen geistiges eigentum der kommentar des lehrers ist, da er ihn ja auch geschrieben hat.
genauso verhält es sich mit den texten der schüler.
um ärger vorzubeugen ist zu überlegen, ob man nicht ein schreiben von den eltern unterschreiben lässt (es sind sicherlich nicht alle schüler volljährig), dass dementsprechend benotete arbeiten ins netz gestellt werden dürfen

gruß
chris