Hallo an alle,
unser Portal koblenz-info.com ist am überlegen, die Klassenarbeiten
mit Note 1-2 von Koblenzer Schüler/innen die sie uns zur Verfügung stellen (als Kopie) zu scannen und im Forum für die Allgemeinheit zu veröffentlichen.
Bleibt also die Frage zu klären:
Sind die Klassenarbeiten geistiges Eigentum der Schüler/innen oder der Lehrer/innen ?
Kann jemand uns mit Rat oder ev. sogar Gerichtsurteilen weiterhelfen ?
Gruss
Dirk