Geistiges Eigentum von Software als Azubi

Hallo,

gehen wir von einem Auszubildenden (Tim) aus, der in einer Softwareschmiede seine Ausbildung zum Fachinformatiker -Anwendungsentwicklung macht.
Zuhause in seiner Freizeit programmiert Tim gerne eigene Software für den Eigengebrauch oder für Freunde.
Dabei verschenkt er seine Programme an Freunde, weil er weiß dass er sie nicht verkaufen darf.

Vor kurzem hat Tim nun gehört, dass sein Arbeitgeber das Recht besitzt, jede Software die Tim in seiner Ausbildungszeit privat am Wochenende und in seiner Freizeit programmiert hat, als seine zu bezeichnen.
Die Begründung lautete dass Tim mit seinem Ausbildungsverhältnis, sein geistiges Eigentum als Programmierer, nämlich jede geschriebene Programmzeile / Software, an seinen Chef abtreten würde.

Das ganze beängstigt Tim nun ein wenig, daher möchte er gerne Wissen ob das stimmt.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Hilfe für Tim :wink:

Hallo,

Vor kurzem hat Tim nun gehört, dass sein Arbeitgeber das Recht
besitzt, jede Software die Tim in seiner Ausbildungszeit
privat am Wochenende und in seiner Freizeit programmiert hat,
als seine zu bezeichnen.
Die Begründung lautete dass Tim mit seinem
Ausbildungsverhältnis, sein geistiges Eigentum als
Programmierer, nämlich jede geschriebene Programmzeile /
Software, an seinen Chef abtreten würde.

nein. Ganz so ist es nicht. Grundlage ist http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69b.html

Diese Regelung bezieht sich aber nur auf die Programme, die der Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen hat, was hier ja nicht zutreffen dürfte.

Gruß

S.J.

Ah okay das sagt ja schonmal etwas ganz anderes.
Was wäre denn wenn die besagte Software die in der Freizeit entwickelt wurde, quasi ein Konkurenzprodukt sein könnte zu der Software die in dem Unternehmen entwickelt wird?
(Ohne Quellcode teile zu übernehmen)

Hallo,

Was wäre denn wenn die besagte Software die in der Freizeit
entwickelt wurde, quasi ein Konkurenzprodukt sein könnte zu
der Software die in dem Unternehmen entwickelt wird?
(Ohne Quellcode teile zu übernehmen)

das ändert zunächst nichts am Sachverhalt. Solange die Software in der Schublade bleibt, ist das kein Problem. Verkauft der Azubi diese Software aber, könnte es zu einem Problem werden. Dieses hätte dann allerdings nichts mit dem Urheberrecht zu tun.

Gruß

S.J.