Geistiges Eigentum von Vorlesungsmitschriften?

Hallo,

ich frage mich, wessen geistiges Eigentum Vorlesungsmitschriften sind.
Darf ich meine Mitschriften bspw. online stellen?

Hallo,
Deine Mitschriften sind, solange es keine Abschriften sind, von Dir verfasst und damit auch Dein geistiges Eigentum. Und das darfst Du natürlich auch online stellen.
Gruß Birgit

ja, da du der Urheber dieser Schriften bist. Zwar verarbeitest Du darin Informationen, die durch den dozenten zur Verfügung gestellt werden, aber es sind darin deine worte und interpretationen enthalten.

Etwas anderes wären Tonmitschnitte. Die darfst du so nicht veröffentlichen.

Hallo …

Geschützt ist eine „Idee“, bzw. „Gesagtes“ erst wenn diese(s) bereits „geschöpft“ wurde, d.h. niedergeschrieben, ggf. auch bereits veröffentlicht, wurde. Solange das (noch) nicht realisiert ist, ist auch nichts „geschützt“. Du könntest zur Sicherheit den Dozenten oder Prof einfach fragen, ob man seine Ausführungen irgendwo auch „nachlesen“ kann. Im übrigen hast Du Dir deine Frage schon selbst beantwortet, da Du von „Vorlesungsschriften“ gesprochen hast. Also sind ja offensichtlich die Vorlesungen bereits „niedergeschrieben“ :smile:)

Hallo
Ich bin glaube ich nicht der Richtige, das ist eine Frage für einen Juristen. Meines Erachtens handelt es sich aber um geistiges Eigentum des Vortragenden, bei Veröffentlichung ist also sein Einverständnis erforderlich.

Gruß

Vorlesungsinhalte sind öffentlich gemachte Gedanken und können somit auch weiter veröffentlicht werden.
Gruß romoeck

keine ahnung

Hallo,

ich frage mich, wessen geistiges Eigentum
Vorlesungsmitschriften sind.
Darf ich meine Mitschriften bspw. online stellen?

Hallo, ist nicht mein Fachgebiet.

Also Skripte sind auf alle Fälle urheberrechtlich geschützt.
Daher folgere ich mal, dass auch bei eigenen Abschriften / Mitschriften ein erweiterter Urheberrechtsschutz gilt und man die nicht einfach veröffentlichen kann. Insbesondere wortgetreue Mitschriften sind sicher geschützt, während grobe Zusammenfassungen eher geringeren Schutz genießen dürften. Ich wäre also vorischtig und würde die Genehmigung des Professors / Vortragenden einholen.

Hallo,

in dem Bereich kenne ich mich leider absolut nicht aus.

Viele Glück
Jörg Esser

Also genaues kann ich nicht sagen, aber es gibt auch Mitschriebe von Schulen die man sich herunterladen kann.
Sorry mehr kann ich dazu nicht sagen.