Ich habe mich Anfang 99 mit einem Partner
selbständig gemacht.
Gemeinsam hatten wir unseren
Internetauftritt konzepioniert, getextet
(mehr mein Partner), Gestaltet und technisch
umgesetzt (mehr mein Anteil).
Ca. 4 Wochen nach der Auflösung des
gemeinsamen Betriebes
legte er mir eine Unterlassungserklärung
vor. Inhalt war unter anderem die
Aufforderung, die Webseiten umgehend zu
löschen, da er mich sonst wegen Diebstahl
geistigen Eigentums verklagen würde. Bei der
Trennung hat er allerdings zugestimmt, daß
ich den Firmennamen mitnehme.
Hat er wirklich 100% geistigen Anspruch
auf die Webseiten?
Ist diese fristlose Aufforderung zur
Löschung rechtmäßig?
eigentlich ein Fall für den Anwalt! Aber so einfach kann er es sich nicht machen. Ich sage es mal so, wenn er ganz alleine in seiner Studierstube die WEB-Seite gebastelt hat, außerhalb der betriebl. Arbeitszeit, dann könnte er den Anspruch durchsetzen. Anders habe ich Zweifel. Beim surfen bin ich auf einige Anwaltshomepages gestoßen. Bei den Anwälten, die ich da entdeckte, habe ich den Eindruck, daß sie Ahnung vom Thema haben. Wenn es Dir weiterhilft, dann schreib mir, ich gebe Dir dann die Namen durch. Vielleicht hilft auch schon die Drohung mit dem Anwalt, daß der Ex-Partner vernünftig wird.
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